CETA: Verbessert aber nicht zustimmungsfähig


CETA: vzbv fordert Bundesregierung und EU-Parlament auf, nicht zuzustimmen
Verbraucherinteressen hätten in CETA stärker berücksichtigt werden müssen - Investorenschutz bleibt Streitpunkt beim EU-Kanada-Abkommen



Die Zustimmung in Europa zum europäisch-kanadischen Handelsabkommen bröckelt. Das luxemburgische Parlament hat bereits eine kritische Resolution verabschiedet. Noch ist aber nicht sicher, ob alle nationalen Parlamente über CETA abstimmen werden. In Brüssel aber wird die EU-Kommission in Kürze den Mitgliedsstaaten das Abkommen vorlegen. "CETA wurde als neuer handelspolitischer Goldstandard angepriesen, doch aus Verbrauchersicht ist das Handelsabkommen leider weit davon entfernt" so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Deshalb fordert der vzbv die Abgeordneten im Bundestag und im EU-Parlament auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen.

"Angela Merkel und Barack Obama versprachen im April auf der Hannover Messe, mit Handelsabkommen das Leben der Menschen zu verbessern. Das muss auch die Messlatte für das kanadisch-europäische Abkommen CETA sein: Bieten sie Verbrauchern einen konkreten Mehrwert?", so Klaus Müller.

CETA aus Verbrauchersicht
Aus Verbrauchersicht vertrete CETA nicht gebührend die Interessen von Verbrauchern. Grundsätzlich befürwortet der vzbv fairen Handel, wenn er Wahlfreiheit, Wettbewerb, Qualität und Preisniveau verbessert. "Die Wahrung von Verbraucherinteressen wird in CETA nicht ausdrücklich festgeschrieben. Wir vermissen konkrete Vorteile" so Müller.

Verbraucherrechte nicht verankert
Hauptkritikpunkt: Verbraucherrechte und Schutzpflichten seien in CETA nicht verankert. Die langfristige Auslegung der Bestimmungen des Vertragstextes im Sinne eines hohen Verbraucherschutzniveaus sei somit nicht deutlich erkennbar. Zudem fordert der vzbv die Festschreibung des in Europa vorherrschenden Vorsorgeprinzips sowie einen Verzicht auf den Investorenschutz.

Der vzbv meint, das EU-Kanada Handelsabkommen enthalte dennoch auch positive Ansätze, etwa die beschränkte Reichweite von CETA, die auf Freiwilligkeit beruhende Kooperation zwischen Regierungsbehörden oder das Ausklammern von Chemikalien oder Kosmetika, deren Regulierung in der EU und Kanada unterschiedlichen Philosophien unterliege. Dass die Regelungen für den Lebensmittelmarkt weitgehend entlang der WTO-Regelungen ausgestaltet sind, sei ebenso vertretbar.

Zusammengefasst: In CETA wurden keine Goldstandards verabredet, um den internationalen Handel für Verbraucher rechtssicherer zu gestalten und ihr Vertrauen in globale Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Der Mangel an Leitlinien, fehlende Streitschlichtungsmechanismen im Onlinehandel oder die verpasste Einführung von Schnellwarnsystemen zur Lebensmittel- oder Produktsicherheit mache dies deutlich. Dabei wären das ganz konkrete Ansätze für ein "Goldstandard-Abkommen" – die Chance ist jedoch nicht genutzt worden.

Eine ausführlichere Bewertung des CETA-Abkommens aus Verbrauchersicht finden Sie hier und als Dokument zum Download.
http://www.vzbv.de/sites/default/files/ceta_bewertung_vzbv.pdf

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 04.08.16

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen