VdK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert werde, drohe dem Pflegesystem der Kollaps
(29.03.11) - Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit als "völlig unzureichend": "Ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bezahlte Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nicht nehmen können. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, ist der falsche Weg".
"Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert wird, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte Mascher.
Als "weltfremd" bezeichnete Mascher den vorgesehenen Gehaltsverzicht von 25 Prozent. "Die große Mehrheit kann über mehrere Jahre nicht mit 25 Prozent weniger Gehalt auskommen und keine späteren Einbußen bei der Rente verkraften." Langfristig, so Mascher, führe kein Weg daran vorbei, pflegenden Angehörigen eine finanzielle Leistung vergleichbar dem Elterngeld zukommen zu lassen. Nur so würden sich mehr Menschen zur Angehörigenpflege entschließen können.
Außerdem müsse mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein. Menschen, die für die Pflege eines Angehörigen ihren Beruf ganz aufgegeben haben, sollten beim Wiedereinstieg mit Förderprogrammen unterstützt werden.
Die Ausdehnung der Pflegezeit auf zwei Jahre begrüßte die VdK-Präsidentin zwar, gab aber auch zu bedenken, dass Pflege oft viel länger dauere. Für die Zeit nach der zweijährigen Familienpflegezeit müsste es weitere Überlegungen geben, um pflegende Angehörige abzusichern.
Mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" appelliert der Sozialverband VdK an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflegeversicherung angemessen zu berücksichtigen. Mehr Informationen unter www.pflege-geht-jeden-an.de. (Sozialverband VdK: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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