TKG und Stärkung der Verbraucherrechte


TKG-Novellierung - Breko fort: Probleme beim Anbieterwechsel dürfen nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden
Wechsel des Telekommunikationsanbieters: Kunde dürfe nicht zwischen den beteiligten Netzbetreibern hin- und hergeschoben werden


(29.03.11) - Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) für eine verbraucherfreundliche Regelung beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters ein. Nach den Vorstellungen des Breko soll der Kunde binnen eines Arbeitstages bei seinem neuen Anbieter angeschlossen werden.

Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, so soll der Kunde pauschal einen Schadenersatz in Höhe von zwei monatlichen Anschlussentgelten verlangen können. Dabei soll sich der Kunde aussuchen können, an welchen der am Wechselprozess beteiligten Netzbetreiber er sich hält.

"Das vordringliche Ziel muss ein schneller und reibungsloser Anbieterwechsel im Sinne des Kunden sein", sagte Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, "wo dies im Einzelfall aber nicht gelingt, darf der Kunde nicht zwischen den beteiligten Netzbetreibern hin- und hergeschoben werden, sondern muss einen glasklaren und einfach zu realisierenden Schadensersatzanspruch haben." Der interne Ausgleich sei dann Sache der beteiligten Netzbetreiber.

Albers sieht in einem für den Kunden einfachen und attraktiven Wechselprozess einen Schlüssel zu mehr Wettbewerb in den Telekommunikationsmärkten: "Da der abgebende Netzbetreiber – in der Regel die Telekom – kein Interesse am Wechsel des Kunden hat, ist es hier in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen und Defiziten gekommen. Dies darf aber nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden", forderte der Breko-Geschäftsführer, "wir setzen hier auf die disziplinierende Wirkung unseres Vorschlags."

Der Breko hat seine Vorstellungen zum Anbieterwechsel bereits in einen konkreten Formulierungsvorschlag für das neue TKG gefasst. "Der Ball für eine ebenso kundenfreundliche wie für die beteiligten Unternehmen darstellbare Regelung im Telekommunikationsgesetz liegt jetzt beim Gesetzgeber", sagte Albers weiter. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen