Kündigung des DBA = Wegfall der Planungssicherheit


Deutsche Bundesregierung kündigt Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Türkei
"Planungssicherheit für international operierenden Mittelstand nimmt ab - fiktiver Quellensteuerabzug im Brennpunkt"


(07.08.09) - Die Bundesregierung hat am 21.07.2009 das seit 1990 anwendbare Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16.04.1985 (BGBl 1989 II, S. 867) gekündigt. Die Kündigung gilt mit Wirkung zum 01.01.2011, d.h. die Abkommenswirkung entfällt für alle Besteuerungssachverhalte in Geschäftsjahren, die am 01.01.2011 oder danach beginnen.

Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde die Kündigung so langfristig ausgesprochen, um mit der Türkei genügend Zeit für die Verhandlung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) zu haben, damit deutschen, in der Türkei investierenden Unternehmen Rechtssicherheit gewährt werden könne. Juristisch wäre die Kündigung bereits für alle ab 01.01.2010 oder später beginnenden Geschäftsjahre möglich gewesen.

"Die Mitteilung bedeutet für den international operierenden deutschen Mittelstand einen erheblichen Rückschlag", sagte Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner, "die Investitionen deutscher, insbesondere mittelständischer Unternehmen in der Türkei haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Kündigung des DBA bedeutet einen abrupten Wegfall der Planungssicherheit für künftige Expansionen in die Türkei sowie erhebliche Unsicherheiten für bereits getätigte Investitionen. Die Kündigung stellt offensichtlich einen weiteren Schritt Deutschlands dar, Vereinbarungen über fiktiven Quellensteuerabzug für Zins-, Dividenden- und Lizenzeinkünfte, wie er in der Vergangenheit häufig mit Entwicklungs- und Schwellenländern vereinbart worden ist, dann - gegebenenfalls auch einseitig - zu beenden, wenn diese Länder Deutschland wirtschaftlich gefestigt erscheinen. Ebenso war dies auch bei der Kündigung des DBA Brasilien im Jahr 2005."

"Es bleibt abzuwarten, ob bis Ende 2010 / Anfang 2011 überhaupt die Neuverhandlung eines DBA mit der Türkei gelingt", meinte Rödl. "Traditionell zieht sich ein solcher Vorgang über einen deutlich längeren Zeitraum hin. Dies birgt für deutsche Unternehmen die Gefahr, dass türkische Betriebsstätteneinkünfte in Deutschland ab 2011 ebenfalls der Besteuerung unter Anrechnung der in der Türkei gezahlten Steuer unterzogen werden und durch das Abkommen gewährte Beschränkungen der türkischen Quellensteuersätze auf z. B. Dividenden künftig nicht mehr gelten."

"Die Kündigung ist auch für die Immobilien- und Fondsbranche ein negativer Impuls", sagte Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Führlein, der als Partner für den Bereich Real Estate und geschlossene Fonds bei Rödl & Partner Verantwortung trägt.

"Trotz der aktuellen Finanzkrise finden sich immer mehr deutsche Projektentwickler, die - unter großer Aufmerksamkeit der Fondsbranche - in türkische Solaranlagen investieren bzw. solche Projekte aufgreifen. Auch die Nachfrage nach Immobilien in der Türkei hat nach dem Einbruch in Folge des Lehman-Debakels inzwischen wieder Fahrt aufgenommen, da sich an den grundsätzlich positiven Rahmendaten für solche Investitionen in der Türkei nichts geändert hat. Gerade Fondsprojekte erfordern aber im Sinne der Anleger einen Planungs- und Prognosehorizont von häufig über 15 Jahren. Es bleibt deshalb zu wünschen, dass sich die Bundesrepublik und die Türkei rasch auf eine Neufassung, die den Interessen beider Rechnung trägt, einigen, um so wieder Planungssicherheit für Investitionen in die Türkei zu schaffen", so Führlein. (Rödl & Partner: ra)

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