Nutzung der Fördertechnologie Fracking in Europa


Piratenpartei meint: TTIP-Freihandelsabkommen soll Fracking über Umweg nach Europa bringen
"Wenn Öl- und Gaskonzerne Fracking auch in Europa einklagen können sollen, wird Umwelt und Gesundheit auch hier zur Verhandlungsmasse der Lobbyisten und Hinterzimmerpolitiker erklärt"

(24.03.14) - Die Piratenpartei weist auf eine neue Studie der Nichtregierungsorganisation Power-Shift hin, die belegen soll, dass Energiekonzerne über das im Transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehene Investor-Staats-Klagerecht (ISDS) die Nutzung der hoch umstrittenen Fördertechnologie Fracking in Europa durchsetzen könnten. Dazu erklärte Bruno Kramm, Beauftragter für das Freihandelsabkommen TTIP und Kandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahlen im Mai:

"Auch wenn die Europäische Kommission und EU-Kommissar Karel de Gucht immer wieder abwiegeln: Die Klagerechte, die im aktuell zwischen Europa und USA verhandelten Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen sind, gleichen jenen des NAFTA-Abkommens.

Bei NAFTA war die kanadische Provinz Quebec das erste Opfer, das wegen seines Moratoriums gegen Fracking vom Ölkonzern Lone Pine zu einem Schadensersatz von 250 Mio. USD verurteilt wurde. Und wenn Öl- und Gaskonzerne Fracking auch in Europa einklagen können sollen, wird Umwelt und Gesundheit auch hier zur Verhandlungsmasse der Lobbyisten und Hinterzimmerpolitiker erklärt.

Offiziell hat de Gucht das Investor-Staats-Klagerecht ausgesetzt. Doch im Hintergrund wird fieberhaft an einer neuen Version geschrieben. Doch ein Klagerecht, das seinem Ursprung nach zum Investitionsschutz in Krisenregionen gedacht war, darf nicht als Handelsdiktat missbraucht werden, um die Demokratien in den USA und Europa zu erpressen."
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen