Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen ULD: Zur Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums
(24.03.14) - Mit Beschluss vom 04.03.2014 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf dessen Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig in wesentlichen Punkten recht (Az. 4 MB 82/13): Das VG hatte mit Beschluss vom 05.11.2013 dem ULD verboten, die Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums zu kritisieren (Az. 8 B 50/13).
Zu dem OVG-Beschluss äußert sich Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen. Dadurch ist eine qualifizierte – auch kontroverse – öffentliche Datenschutzdebatte in Deutschland weiterhin möglich. Ohne diese Debatte könnten sich Stellen mit dem Verweis auf nicht transparente Prüfergebnisse der lokalen Aufsicht einer öffentlichen Kritik entziehen. Für das ULD ist die OVG-Entscheidung aber nur ein halber Sieg: Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der zentralen datenschutzrechtlichen Frage, wann eine hinreichende Anonymisierung in Apothekenrechenzentren vorliegt. Diese Grundsatzfrage muss dringend geklärt werden, um eine Marktverzerrung bei Apothekenrechenzentren zu verhindern und einen effektiven Schutz der hochsensiblen Rezeptdaten zu gewährleisten. Geringerer Datenschutz sollte nicht zum Wettbewerbsvorteil werden."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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