Compliance beim Urheberrecht


Reform des Urheberrechts überfällig: Bitkom veröffentlicht Stellungnahme - EU-Konsultation zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt
Bitkom warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen

(25.03.14) - Bitkom hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Urheberrecht beteiligt. "Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform und muss besser an das digitale Zeitalter angepasst werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nachdem jahrelang wenig passiert ist, sei es dafür nun höchste Zeit. Die Kommission hat alle Betroffenen und Interessierten dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Änderungen des Urheberrechts auf EU-Ebene zu äußern. Grundlage ist ein Katalog von 80 Fragen, der verschiedenste Aspekte des Urheberrechts abdeckt: Von Lizenzierungsfragen und Schrankenregelungen über Pauschalabgaben bis zur Rechtsdurchsetzung. Die Frist dazu endet am 5. März 2014. Im Juni will die Kommission erste Lösungsvorschläge in einem Whitepaper präsentieren.

Zum Thema Lizenzen haben Europaparlament und EU-Ministerrat bereits eine Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung, zum Beispiel durch Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, verabschiedet. Die Richtlinie soll unter anderem die Lizenzierungswege im Urheberrecht vereinfachen. "Von einem einfachen Lizenzierungssystem, von dem Rechteinhaber, Verwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren, sind wir in Europa noch weit entfernt", sagte Rohleder. Deshalb unterstütze der Bitkom die Überlegungen der Kommission, ein europaweites Registrierungs- und Identifikationssystem einzuführen. Damit sollen die Nutzer einfacher und schneller feststellen können, wer der Urheber eines Werks ist und wem welche Rechte daran zustehen.

Eine wichtige Frage ist, wie künftig Links urheberrechtlich zu bewerten sind. "Der Bitkom warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen", sagte Rohleder. Damit würde man gleichzeitig auch das fest im Urheberrecht verankerte Zitatrecht in Frage stellen. Rohleder: "Das Verlinken von Inhalten ist eines der Grundprinzipien des Internet und eines seiner größten Stärken. Eine urheberrechtliche Erlaubnis hierfür würde die Meinungsfreiheit stark einschränken."

Die Kommission hat auch gefragt, ob das Ansehen von Streams im Internet zukünftig eine urheberrechtsrelevante Nutzung darstellen soll. In Deutschland machte in diesem Zusammenhang der Redtube-Fall Schlagzeilen, als Tausende Nutzer eines Portals für Pornofilme abgemahnt wurden. Die Begründung lautete, dass die Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten wurden. Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren. Damit würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. Die deutsche Bundesregierung bewertet das Anschauen von Streams nicht als vom Urheber zu genehmigende Nutzung. Das sollte auch auf europäischer Ebene gelten.

Von besonderer Bedeutung für die IT-Branche ist das System der urheberrechtlichen Abgaben auf Geräte und Speichermedien. Damit sollen Musiker, Autoren, Filmschaffender und andere Urheber für das legale Kopieren, der so genannten Privatkopie, von geschützten Inhalten entschädigt werden. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Konsultationen zu diesem Thema, die wertvolle Informationen über das ineffiziente und intransparente Pauschalabgabensystem zusammengetragen haben. In der Vergangenheit folgten jedoch keine Reformen. "Das derzeitige Abgabensystem passt nicht mehr in die digitale Welt", betonte Rohleder. "Die Geräteabgabe muss durch effektivere Modelle ersetzt werden. Dazu sollte die EU-Kommission im geplanten Whitepaper konkrete Vorschläge machen."

Die Bitkom-Stellungnahme zur EU-Konsultation ist im Internet abrufbar unter: http://www.bitkom.org/de/themen/54834_78786.aspx.
Das Bitkom Whitepaper Urheberrecht finden Sie hier: http://www.bitkom.org/de/publikationen/78521_75973.aspx.
(Bitkom. ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen