Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Piratenpartei lehnt SPD-Vorstoß zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ab
Der "Musterantrag" zeige fehlendes Bewusstsein für die Schwere des mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger
(13.09.11) - SPD-Politiker werben derzeit für eine Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Die Piratenpartei und weitere Bürgerrechtler lehnen diesen Vorstoß entschieden ab. Sie erinnern daran, dass die Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU gefordert wird, am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien.
"Mit kosmetischen Maßnahmen wie dem sogenannten 'Onlineantrag' versucht sich die SPD derzeit einen netzpolitisch modernen Anstrich zu geben", kommentiert Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Solche Nebelkerzen können nicht über den Zustand der sozialdemokratischen Netzpolitik hinwegtäuschen. Mit erneuten Einschränkungen von Bürgerrechten durch eine mögliche Rot-Grüne Bundesregierung, wie einst durch den sogenannten 'Otto-Katalog', muss also gerechnet werden."
Der "Musterantrag" zeige fehlendes Bewusstsein für die Schwere des mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger. Die Speicherung von IP-Anschlussinhabern alleine sei zwar nicht zu einer Totalüberwachung geeignet, aber es handele sich dabei um eine weitere schwerwiegende Überwachungsmaßnahme des Staates. "Der Musterantrag versucht eine bedeutende Überwachungsmaßnahme zu verharmlosen" erklärt Nerz. Neben der möglichen Senkung der Zugriffshürden würde der neue Vorstoß eine spätere Ausdehnung der Zugriffsbefugnisse auf Daten der Bürger wesentlich erleichtern.
Der neue Antrag zeige, dass die SPD weiterhin das Ziel einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfolgt - genau, wie bereits vor wenigen Wochen von der Piratenpartei befürchtet.
Beim Bundestag wurde inzwischen eine Petition für ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung eingereicht, die noch bis 6. Oktober unterzeichnet werden kann. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
-
Weitere Maßnahmen sollten folgen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
-
Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
-
Stärkung der Demokratie notwendiger denn je
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
-
Bewertung von PCI DSS 4.0
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
-
EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.