Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung


Piratenpartei lehnt SPD-Vorstoß zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ab
Der "Musterantrag" zeige fehlendes Bewusstsein für die Schwere des mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger


(13.09.11) - SPD-Politiker werben derzeit für eine Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Die Piratenpartei und weitere Bürgerrechtler lehnen diesen Vorstoß entschieden ab. Sie erinnern daran, dass die Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU gefordert wird, am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien.

"Mit kosmetischen Maßnahmen wie dem sogenannten 'Onlineantrag' versucht sich die SPD derzeit einen netzpolitisch modernen Anstrich zu geben", kommentiert Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Solche Nebelkerzen können nicht über den Zustand der sozialdemokratischen Netzpolitik hinwegtäuschen. Mit erneuten Einschränkungen von Bürgerrechten durch eine mögliche Rot-Grüne Bundesregierung, wie einst durch den sogenannten 'Otto-Katalog', muss also gerechnet werden."

Der "Musterantrag" zeige fehlendes Bewusstsein für die Schwere des mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger. Die Speicherung von IP-Anschlussinhabern alleine sei zwar nicht zu einer Totalüberwachung geeignet, aber es handele sich dabei um eine weitere schwerwiegende Überwachungsmaßnahme des Staates. "Der Musterantrag versucht eine bedeutende Überwachungsmaßnahme zu verharmlosen" erklärt Nerz. Neben der möglichen Senkung der Zugriffshürden würde der neue Vorstoß eine spätere Ausdehnung der Zugriffsbefugnisse auf Daten der Bürger wesentlich erleichtern.

Der neue Antrag zeige, dass die SPD weiterhin das Ziel einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfolgt - genau, wie bereits vor wenigen Wochen von der Piratenpartei befürchtet.

Beim Bundestag wurde inzwischen eine Petition für ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung eingereicht, die noch bis 6. Oktober unterzeichnet werden kann. (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen