Letzte Chance für schwerbehinderte Arbeitssuchende
Teilhabestärkungsgesetz: Unternehmen dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen Ausgleichsabgabe für Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte muss verdoppelt werden
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Ausgleichsabgabe wie angekündigt zu erhöhen: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen endlich zahlen.
Bentele sagt: "In der Corona-Pandemie haben viele Menschen mit einer Schwerbehinderung ihre Arbeit verloren. Die Erfahrung zeigt, dass sie deutlich schwieriger einen neuen Job finden. Private Arbeitgeber erfüllen seit Jahren die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent nicht. In 43.000 der beschäftigungspflichtigen Unternehmen arbeitet noch immer kein einziger schwerbehinderter Mensch. Es war richtig, die Unternehmen in der Pandemie finanziell zu unterstützen.
Im Gegenzug erwarten die Menschen, dass die Unternehmen sich nicht aus der Verantwortung ziehen, sondern ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Die Bundesregierung muss hier endlich eingreifen. Das Teilhabestärkungsgesetz ist die letzte Chance, in dieser Legislaturperiode die Ausgleichsabgabe für die Firmen zu verdoppeln, wenn sie sich der Beschäftigungspflicht komplett entziehen. Wenn wir jetzt nicht ganz deutliche, finanzielle Zeichen an die Arbeitgeber senden, verfestigt sich die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten nach der Corona-Pandemie." (Sozialverband VDK: ra)
eingetragen: 29.04.21 Newsletterlauf: 03.08.21
Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen