Verhängung von Anti-Dumping-Zöllen


Deutscher Einzelhandel: Anti-Dumping Zölle führen zu höheren Verbraucherpreisen und Planungsunsicherheit für den Handel
Protektionistische Maßnahmen: Einzelhandelsverband AVE fordert Grundsatzdebatte zum Thema Anti-Dumping


(19.10.12) - Der deutsche Einzelhandel hat die aktuelle Praxis der Verhängung von Anti-Dumping-Zöllen scharf kritisiert. "Der Schutz heimischer Industrien wird massiv auf dem Rücken des Handels und der Verbraucher ausgetragen", warnte Matthias Händle, Präsident der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE). "Die derzeitige Praxis nimmt Händlern und Importeuren jegliche Planungssicherheit. Die Zeche zahlt letztlich der Verbraucher durch höhere Preise."

Die AVE beobachtet in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Anstieg protektionistischer Maßnahmen, insbesondere von Anti-Dumping Verfahren. Dabei sind immer häufiger auch große Handelsvolumina betroffen, etwa Schuhe, Geschirr, oder aktuell Solarmodule. Der Einzelhandel fordert vor diesem Hintergrund eine grundsätzliche Debatte zum Thema Anti-Dumping. "Die Frage ist, ob es angesichts des erreichten Grades an Globalisierung noch zeitgemäß ist, ein Warenangebot künstlich zu verknappen", so Händle, der sich mit dem Anliegen einer grundsätzlichen Neuausrichtung der EU-Anti-Dumping-Politik auch in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Rösler gewandt hat.

Zwar sei es grundsätzlich legitim, heimische Industrien vor unfairen Handelspraktiken zu schützen. In der Praxis werde dieses Ziel aber häufig nicht erreicht. "Gerade bei Konsumgütern sind heimische Produzenten meist nicht mehr in der Lage, das fehlende Angebot auszugleichen", sagte Händle. Damit beschränke sich der Effekt solcher Maßnahmen auf eine künstliche Verteuerung und Beschränkung des Angebots für Verbraucher.

Für den Handel sind insbesondere die kurzen Vorlaufzeiten ein großes Problem, mit denen die Anti- Dumping Zölle verhängt werden. Zwischen Abschluss eines in der Regel Monate dauernden Anti-Dumping Verfahrens und Verhängung der Strafzölle vergehen oft nur wenige Tage. "Dadurch verteuert sich schlagartig Ware, deren Preise seit Monaten fest kalkuliert sind", so Händle. "Dem Einzelhändler bleibt dann nur die Wahl, die Preise zu erhöhen oder die Ware mit Verlust zu verkaufen." (AVE: ra)

AVE: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen