Finale Umsetzung von Basel III


Bankenpaket: EU-Ministerrat mit konstruktiven Impulsen für herausforderndes Gesetzgebungsverfahren
Überarbeitung bankenaufsichtlicher Anforderungen belastet europäischen Bankensektor deutlich



Stellungnahme von "Die Deutsche Kreditwirtschaft"

Der Rat der Europäischen Union hat sich auf seine Positionierung zum EU-Bankenpaket verständigt. Diese tiefgreifende Überarbeitung bankaufsichtlicher Anforderungen, in deren Zentrum die finale Umsetzung von Basel III steht, wird den europäischen Bankensektor deutlich belasten. Durch die neuen Regelungen werden die Kapitalanforderungen der Institute erheblich ansteigen; ihre Umsetzung ist darüber hinaus mit hohen administrativen Kosten verbunden.

Zu begrüßen ist, dass der Rat, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen unterstützt, mit denen negative Auswirkungen des Bankenpakets auf die Finanzierung von Verbrauchern und Unternehmen zumindest abgemildert werden sollen. Damit wird wichtigen europäischen Besonderheiten wie etwa der Bankfinanzierung von Unternehmen, die über kein externes Rating verfügen oder dem geringen Risiko von Wohnimmobilienkrediten Rechnung getragen. Dass sich der Rat darüber hinaus gegen die vorgesehenen Verschärfungen im Bereich der Handelsfinanzierungen oder bei der Finanzierung öffentlicher Kunden stellt, ist aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen richtig. Somit haben wichtige Anliegen Berücksichtigung gefunden, die besonders aus deutscher Sicht bedeutsam sind.

Zu bedauern ist hingegen, dass die Verhältnismäßigkeit des Regulierungsrahmens für kleine und mittelgroße Institute nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Auch die Behandlung von strategisch-langfristigen Beteiligungen ist weiterhin kritisch zu beurteilen und sollte risikoadäquater ausgestaltet werden.

Richtig ist auch die Entscheidung des Rates, sich nicht für zusätzliche Kapitalanforderungen für ESG-Risiken in der Säule 1 auszusprechen. Diese sind weder im internationalen Rahmenwerk noch im Kommissionsvorschlag vorgesehen. Zu Recht vertraut der Rat auf eine weiterhin allein risikoorientierte und datenbasierte Regulatorik und weiß sich hier in weitgehender Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Aufsichtsinstanzen. Die klare Positionierung des Rates setzt somit ein wichtiges Signal mit Blick auf die anstehenden Trilogverhandlungen.

Unabhängig vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es im Anschluss in jedem Fall einer angemessenen Umsetzungsfrist für die Institute. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 10.02.23

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen