Rechtssicherheit für Unternehmen


EU/U.S. Privacy Shield: Ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft
eco begrüßt Einigung über Abkommen zum transatlantischen Datenaustausch - Neues Datenschutz-Abkommen sieht deutlich höheres Datenschutzniveau vor, sagt eco



Am 12. Juli ist das sogenannte Privacy Shield in Kraft getreten, nachdem es bereits von den Mitgliedsstaaten grünes Licht für die EU-Kommission gab. Der Verband der Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt, dass sich die EU-Kommission mit den USA nach langwierigen Verhandlungen auf eine neue Regelung für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten geeinigt hat. "Endlich haben Unternehmen, die auf den Datenaustausch mit den USA angewiesen sind, wieder eine verlässliche Grundlage", sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. "Diese Rechtssicherheit hat in den vergangenen Monaten gefehlt."

Privacy Shield bringt endlich Rechtssicherheit für Unternehmen zurück
Der Wegfall der Vorgängerregelung "Safe-Harbor" hatte zu großer Unsicherheit bei Unternehmen geführt. Nach Ablauf einer Übergangsregelung Ende Januar 2016 hatten Datenschutzbeauftragte bereits gegen einige Unternehmen Bußgelder verhängt.

Der neue Rechtsrahmen müsse jetzt dringend gegenüber den Unternehmen kommuniziert werden, da insbesondere bei den kleineren Unternehmen noch viel Klärungsbedarf bestehe.

Die ausgehandelten Nachbesserungen des Ende Februar präsentierten ersten Privacy Shield-Entwurfs sehen unter anderem eine Löschpflicht für personenbezogene Daten vor, wenn der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist, sowie die Unabhängigkeit des Ombudsmanns von US-Geheimdiensten. Der Zugriff auf Daten bleibt den US-Geheimdiensten möglich, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung des Abkommens vorgesehen.

Neues Datenschutz-Abkommen sieht deutlich höheres Datenschutzniveau vor
Kritiker gehen zwar davon aus, dass auch die neue Vereinbarung wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht wird. Das Vorgänger-Abkommen Safe Harbor war vom EuGH im vergangenen Oktober für ungültig erklärt worden, weil die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden geschützt sind. Die EU-Kommission hat sich allerdings eng an den Vorgaben des EuGH orientiert, um ein erneutes Scheitern zu verhindern. "Das Privacy Shield sieht gegenüber dem alten Safe Harbor Abkommen ein deutlich höheres Datenschutzniveau vor, das durch verschiedene Mechanismen abgesichert ist und an das auch die Aufsichtsbehörden gebunden sind. Selbst wenn der EuGH hier irgendwann trotzdem Nachbesserungen fordern sollte, besteht nun endlich wieder Rechtssicherheit" so Süme. (eco: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 30.08.16

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen