Vorratsdatenspeicherung in Deutschland stoppen


Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung: EuGH konkretisiert Anforderungen
Es ist äußerst zweifelhaft, ob das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in seiner konkreten Ausgestaltung den strengen materiellen und prozeduralen Anforderungen des Gerichtshofs genügt



Bereits 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, so wie es die europäische Richtlinie vorsah, ist mit Europäischen Grundrechten nicht zu vereinen und kippte die Richtlinie. Im Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof erneut ein weiteres Grundsatzurteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet: Europäische Mitgliedstaaten dürfen keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung festlegen. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass eine Verwendung von Vorratsdaten nur zur Bekämpfung schwerer, nicht aber bereits zur Bekämpfung einfacher Kriminalität legitim ist und der Zugang zu den Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden muss.

Auch in der Bundesregierung wurde mit Spannung verfolgt, was in Luxemburg entschieden wurde. eco-Vorstand Politik & Recht, Oliver Süme, sagt: "Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt."

Es ist äußerst zweifelhaft, ob das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in seiner konkreten Ausgestaltung den strengen materiellen und prozeduralen Anforderungen des Gerichtshofs genügt. Nach dem EuGH-Urteil kommt es nun auf die Beurteilung der konkreten Ausgestaltung und Modalitäten der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten an: "Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen", so Süme.

eco unterstützt den Internetprovider SpaceNet AG, der am 25. April 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung erhoben hat. Ziel dieser Klage ist insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen kann. (eco: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 13.02.17

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen