Bitkom: Die aktuelle Reform leuchte Lobbyismus weiterhin einseitig aus, schieße über das Ziel hinaus Bitkom appelliert an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens nach EU-Vorbild voranzutreiben und eine Verzahnung mit dem Lobbyregister anzustreben
Der Bundestag die Reform des Lobbyregistergesetzes. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Auch der aktuelle Entwurf des Lobbyregistergesetzes misst mit zweierlei Maß. Damit konterkariert er sein eigentliches Ziel: Einflussnahmen auf politische Prozesse umfassend sichtbar zu machen und so Vertrauen in unsere Demokratie und ihre Institutionen zu stärken. Politische Entscheidungen müssen für die Menschen in Deutschland transparent und nachvollziehbar sein, ganz gleich aus welcher Richtung Einflussnahmen versucht werden. Die aktuelle Reform aber leuchtet Lobbyismus weiterhin einseitig aus, schießt über das Ziel hinaus und führt zu mehr Bürokratie. Die neuen Dokumentationspflichten sind nicht praktikabel und haben als Konsequenz einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Zugleich verpasst der Gesetzgeber die Chance, die bestehenden Ungleichheiten zu beenden. Sie laufen dem Transparenzgedanken diametral zuwider: Unternehmen werden sehr viel strengere Pflichten auferlegt als Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und z.B. Religionsgemeinschaften - oder Think Tanks und NGOs. Dabei sollte gerade hier gelten: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, damit die Vertretung politischer Interessen jedweder Couleur und aus jeglicher Richtung wirklich transparent wird und objektiv beurteilt werden kann. Wer dies nicht bedenkt, erzeugt Misstrauen und leistet Verschwörungstheorien Vorschub.
Bitkom appelliert außerdem an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens nach EU-Vorbild voranzutreiben und eine Verzahnung mit dem Lobbyregister anzustreben. Die Nutzung eines solchen digitalen Tools ist auf EU-Ebene seit vielen Jahren gängige Praxis und stellt eine niedrigschwellige und transparente Möglichkeit dar, im Gesetzgebungsprozess strukturiert Feedback von Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen einzuholen. Es wäre auch für Deutschland eine echte Chance für Transparenz und Mitbestimmung, aber ohne überbordende Bürokratie." (Bitkom: ra)
eingetragen: 24.10.23 Newsletterlauf: 25.12.23
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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