Online-Bewertungsportalen: Wichtig, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird Verbraucherschutz und Rechtssicherheit von Plattformbetreibern gestärkt
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Praxis von Online-Bewertungsportalen gestärkt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil gleichermaßen den Verbraucherschutz wie die Rechtssicherheit von Plattformbetreibern gestärkt. Er hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig transparente und unabhängige Bewertungen für die Verbraucher sind. Die Nutzer müssen sich auf die Vertrauenswürdigkeit und Echtheit von Online-Bewertungen verlassen können. Das bedeutet, dass Plattformen gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen herausfiltern dürfen.
Und zu diesem Zweck wiederum dürfen sie einen speziellen, selbst entwickelten Algorithmus einsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Wichtig ist dabei stets, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird. Im Sommer dieses Jahres werden die Verbraucher in diesem Zusammenhang weiter gestärkt. Dann tritt EU-weit die sogenannte P2B-Verordnung in Kraft. P2B steht für Platform-to-Business. Durch sie wird Fairness und Transparenz auf Plattformen nochmals weiterentwickelt."
Wie eine aktuelle Studie des Bitkom ergeben hat, sind Online-Bewertungen für mehr als jeden zweiten (56 Prozent) Online-Shopper eine wichtige Entscheidungshilfe: https://bitkom.de/Presse/Presseinformation/Zweite-liest-Online-Bewertungen-Kauf (Bitkom: ra)
eingetragen: 19.02.20 Newsletterlauf: 01.04.20
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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