Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter


Datenschützer mahnen klare Regeln für den Datentransfer aus der EU in Drittstaaten an
BvD veröffentlicht Positionspapier zur EU-Datenschutzgrundverordnung

(07.08.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die EU, in der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten klar zu regeln. "Für grenzüberschreitende, personenbezogene Daten benötigen wir verlässliche, voraussehbare Regelungen", betont der BvD in einem veröffentlichten Positionspapier. Dies gelte für betroffene Einzelpersonen ebenso wie für die Wirtschaft. Ausnahmen seien durchaus möglich. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die EU-Gesetze mit einer geschickten juristischen Argumentation umgangen werden könnten.

Der BvD begrüßt, dass in dem Entwurf der EU-Kommission die Möglichkeit für Unternehmen erhalten bleiben soll, mittels standardisierten bzw. hoheitlich genehmigten Verträgen die Datenverarbeitung oder den Datentransfer in Drittstaaten zu ermöglichen. Auch anerkennt der Berufsverband das Bemühen der EU, die internationalen Abhängigkeiten in der vernetzten Wirtschaft bei zunehmendem Einsatz von internationalen IT-Spezialisten zu berücksichtigen. Eine Abweichung vom Standard, z.B. bei Analyse und Lösung technischer Probleme durch Zusammenarbeit mit internationalen Spezialisten, könne aber nur dann effektiv funktionieren, wenn die Voraussetzungen hierfür klar definiert sind.

In diesem Zusammenhang verlangt der BvD auch eine klare und praktikable Regelung, wie die EU bei hoheitlichen Datenanforderungen aus Drittstaaten den Datenschutz sichern könne. Bei kollidierenden Rechtsordnungen müssten die EU-Behörden unmittelbar und schnell mit ausreichender Kompetenz reagieren könnten, heißt es in dem Positionspapier.

Hintergrund der Forderung ist die Rechtslage in den USA, wonach Washington auch von ausländischen, rechtlich unabhängigen Konzerntöchtern von US-Unternehmen Daten herausfordern kann. Ausdrücklich begrüßt der BvD den Vorschlag des EU-Parlaments, bei Anfragen von Drittstaaten die europäischen Aufsichtsbehörden zur Klärung einzuschalten. Allerdings müsse deutlich werden, ob dies auch für Dienstleister gelte, deren Auftraggeber außerhalb der EU sitzen.

Zugleich erneuerte der BvD seine Forderung nach europaweiter Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Vor dem Hintergrund von zunehmenden Cyberangriffen, immer striktere Anti-Terror-Gesetzen und der wachsenden Abhängigkeit von IT-Infrastrukturen weltweit werde eine unabhängige und fachkundige Beratung immer wichtiger. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen