Eingeschränkte Angebotsvielfalt für Kunden


Breko warnt vor Re-Monopolisierung der "letzten Meile"
Geplanter Regulierungsantrag der Deutschen Telekom zum Einsatz von VDSL2-Vectoring im so genannten HVt-Nahbereich

(09.03.15) - Die Deutsche Telekom will in Kürze einen Regulierungsantrag zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in einem Radius von durchschnittlich rund 550 Metern um die deutschlandweit etwa 7.900 Vermittlungsstellen (Hauptverteiler – HVt), dem sogenannten HVt-Nahbereich, bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Nach den dem Breko bislang vorliegenden Informationen will die Deutsche Telekom im angesprochenen HVt-Nahbereich künftig exklusiv VDSL2-Vectoring einsetzen. Dies umfasst folglich alle Vermittlungsstellen, aber auch Kabelverzweiger (die "grauen Kästen" am Straßenrand") innerhalb dieses Gebietes. Bislang konnten solche nahe der Vermittlungsstelle gelegenen Kabelverzweiger weder mit VDSL2 noch mit VDSL2-Vectoring erschlossen werden, da – ausweislich entsprechender technischer Prüfberichte der Deutschen Telekom – die VDSL2-(Vectoring-)Signale dieser Kabelverzweiger die entsprechenden Signale des nahe gelegenen HVt stören könnten.

Da VDSL2-Vectoring nach derzeitigem Stand technologiebedingt immer nur von einem Netzbetreiber eingesetzt werden kann, würden die Pläne der Deutschen Telekom zur Verdrängung von Wettbewerbern führen, die die Vermittlungsstellen in diesem Bereich bereits vielerorts mit VDSL2 erschlossen haben. Anders gesagt: Der exklusive Einsatz von VDSL2-Vectoring durch die Deutsche Telekom würde zu einer Re-Monopolisierung im Bereich der Vermittlungsstelle führen – und somit auch zu einer Einschränkung des Angebots für Privat- und Geschäftskunden.

Die alternativen Netzbetreiber in Deutschland haben bereits rund 3.800 Hauptverteiler sowie rund 12.000 Kabelverzweiger erschlossen und versorgen über die von der Deutschen Telekom angemieteten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL – die "letzte Meile") mehr als 9 Millionen Kunden über verschiedene DSL-Varianten.

VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich ist keine effektive Maßnahme zur flächendeckenden Breitbandversorgung unterversorgter Gebiete

Nach Ansicht des Breko ist jede Erhöhung der Bandbreiten zu geringen Kosten – also auch durch den Einsatz von VDSL2-Vectoring – zu begrüßen. Der Einsatz von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich stellt allerdings keine effektive Maßnahme zur flächendeckenden Breitbandversorgung bislang unterversorgter Gebiete (die sich fast ausschließlich in weit von der Vermittlungsstelle entfernten, ländlichen Regionen befinden!) dar und zahlt somit nur in äußerst geringem Maße auf die Breitbandziele der Bundesregierung ein.

Vielmehr muss zur Erreichung der Breitbandziele der Ausbau außerhalb der Nahbereiche forciert werden. Hier gehen insbesondere die Netzbetreiber des Breko mit gutem Beispiel voran: So wurden mehr als 55 Prozent der neu errichteten NGA-Anschlüsse außerhalb der Ballungsräume (mindestens 50 MBit/s, Zeitraum: Mitte 2013 bis Mitte 2014) durch Investitionen alternativer Netzbetreiber ausgebaut.

"Der geplante Einsatz von Vectoring im HVt-Nahbereich setzt an der falschen Stelle an", kommentiert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Viel wichtiger ist es, die noch zahlreich vorhandenen ‚weißen Flecken‘ außerhalb von Städten und Ballungsräumen mit individuellen und innovativen Lösungen vor allem lokaler und regionaler Netzbetreiber mit Highspeed-Internet zu versorgen."

Wettbewerbsverträglicher Einsatz von Vectoring statt Re-Monopolisierung – Breko-Carrier sind bereit zum Ausbau
Anstelle einer Exklusiv-Nutzung für die Deutsche Telekom sollte der Einsatz von VDSL2-Vectoring (auch) im HVt-Nahbereich allen Netzbetreibern gleichermaßen offenstehen. "Die Netzbetreiber des Breko wollen sich am Ausbau von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich entscheidend beteiligen", resümiert Breko-Präsident Norbert Westfal. "Es gibt nach unserer Auffassung keinen vernünftigen Grund, die Deutsche Telekom hier einseitig zu bevorzugen – schließlich will sich auch der Wettbewerb maßgeblich engagieren."

"Bereits getätigte Investitionen der alternativen Netzbetreiber, die schon bislang (2004-2013) mit 55 Prozent den größten Teil der Infrastruktur-Investitionen in den deutschen TK-Markt gestemmt haben, müssen geschützt werden", unterstreicht Breko-Vizepräsident Johannes Pruchnow folgerichtig. Schon die Diskussion um eine Re-Monopolisierung des HVt-Nahbereichs führe zu einer massiven Verunsicherung bei investitionswilligen Netzbetreibern. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen