Bitkom: Leistungsschutzrecht drängt kleine Anbieter aus dem Markt Verlage wollen weiter ihre Inhalte bei Google anzeigen lassen
(27.08.13) - Der Bitkom sieht seine Kritik am Leistungsschutzrecht bestätigt. So habe die beliebte Newssuchmaschine Rivva angekündigt, aufgrund der neuen Rechtslage keine Anrisstexte mehr anzuzeigen. "Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft. Genau das erleben wir jetzt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Zudem sind etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar, Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. "Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind Gift für Start-ups. Innovative Ideen im Netz werden es in Deutschland künftig noch schwerer haben", so Rohleder. Aber auch die Verlage selbst gehörten zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden.
Bei Google, das im Zentrum der Kritik der Verlage stand, ändert sich dagegen vorerst nichts. Google wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei zeichnet sich ab, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen. "Die für alle beste Lösung wäre, das Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen", so Rohleder. "Dieser deutsche Sonderweg führt ins Nichts." (Bitkom: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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