Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts


Neue KI-Regulierung in allen EU-Staaten - Umsetzung darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden
Wintergerst: "Umsetzung des AI Acts darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden, sie muss bürokratiearm und praxisnah erfolgen"



Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

"Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab. Die Umsetzung darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden: Lange Rechtsunsicherheit, unklare Zuständigkeiten und aufwendig bürokratische Prozesse in der Umsetzung des AI Acts würden europäische KI-Innovation behindern. Ziel muss sein, den Einsatz von KI sowohl in Wirtschaft und Verwaltung als auch in der Gesellschaft konsequent voranzubringen. Das kann nur gelingen, wenn die Umsetzung bürokratiearm und praxisnah erfolgt.

Die Bundesregierung muss zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz zum AI Act vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei braucht es neben der Ernennung einer zentralen nationalen Behörde ebenso klar geregelte Zuständigkeiten unter den nationalen Marktüberwachungs- und Konformitätsbewertungsstellen. Zudem müssen alle zuständigen Behörden mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet werden, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Nicht zuletzt sollten speziell KMUs und Startups durch eine passgenaue Ausgestaltung der geplanten KI-Reallabore und praxisnahe Hilfestellungen der Behörden im Umgang mit dem AI Act unterstützt werden.

Gleichzeitig gibt es auch für die EU noch einiges zu tun: Die Kommission muss zeitnah Richtlinien erarbeiten, um Doppelregulierung und zusätzlichen Verwaltungsaufwand weitestgehend zu vermeiden. Darüber hinaus muss das angekündigte AI Office möglichst bald eingerichtet werden und gemeinsam mit den Industrievertretern zum Erstellungsprozess der General Purpose AI Model Anforderungen beraten."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 09.07.24
Newsletterlauf: 18.09.24

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen