Digitalisierung des Gesundheitswesens


Bitkom und bvitg kritisieren Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz
Gesetzentwurf greift aus Sicht der Verbände zu tief in den freien Wettbewerb ein



Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein. Das kritisieren der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Digitalverband Bitkom als Vertretungen führender IT-Anbieter im Gesundheitswesen.

"Eine zentrale Institution zum Betrieb einer Telematik-Infrastruktur (TI) und zur Sicherstellung der Interoperabilität ist sinnvoll und notwendig. Allerdings stellt sich in einem marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wie dem unseren schon die Frage: Wo fängt die Regulierungszuständigkeit der zentralen Institution an, und vor allem, wo sollte sie enden? Durch den Gesetzesentwurf findet nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung statt. Zusätzlich werden auch marktwirtschaftliche Akteure gehindert, durch Kreativität optimale Lösungen und Mehrwerte für die Nutzenden entwickeln zu können", erläutert bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte: "Angesichts zunehmender Komplexität im Gesundheitswesen brauchen wir eine moderne Digitalagentur für Gesundheit, die Standards festlegt und ihre Einhaltung überwacht. Was wir aber nicht brauchen, ist eine gematik, die selbst bestimmte Anwendungen entwickelt oder ausschreibt. Digitale Lösungen müssen im Wettbewerb entstehen und entwickelt werden, der Wettbewerb ist der beste Treiber von Innovationen zum Wohle der Patientinnen und Patienten."

Bitkom und bvitg befürchten, dass das Gesetz in seiner aktuellen Ausgestaltung gravierende wirtschaftliche und technische Folgen für diejenigen Akteure des Gesundheitswesens hat, die mit ihren IT-Systemen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und der Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. Denn eines ist klar: Eine überbordende Regulation schafft keine (dringend notwendigen) Innovationen.

Überdies beanstanden die beiden Verbände die Bestimmung von Rahmenbedingungen für die Gesundheitsdigitalagentur per Rechtsverordnungen und fordern ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren für dieses bedeutsame Vorhaben.

Es braucht klare Zuständigkeiten, eine stetige und intensive Einbindung aller relevanten Stakeholder sowie einen marktbasierten Ansatz für das Gelingen der digitalen Transformation. (Bitkom: ra)

eingetragen: 09.07.24
Newsletterlauf: 17.09.24

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen