Einigung zur Vorratsdatenspeicherung


Joachim Herrmann : Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach unangetastet
Bayerisches Staatsministerium des Innern bewertet die Ergebnisse bei Koalitionsverhandlungen positiv - Kompromiss trage "bayerische Handschrift"


(19.10.09) - "Die neue Regierungsmehrheit in Berlin hat beim Thema ''Innere Sicherheit'' klar ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Einigung bedeutet keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit, vielmehr wird sie die Sicherheit und Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger weiter voranbringen. Besonders freue ich mich, dass wir in wichtigen Bereichen die Vorstellungen unserer bayerischen Innen- und Rechtspolitik durchsetzen konnten", bewertete Innenminister Joachim Herrmann die gestern erzielte Einigung der Arbeitsgruppe "Innen, Justiz, Informationsgesellschaft und e-Government".

So betrachtet es der Innenminister als einen großen Erfolg, dass die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht nun auf fünfzehn Jahre erhöht werde. Auch mit dem Warnschuss-Arrest werde bei der Jugendkriminalität eine weitere bayerische Forderung voll verwirklicht. Jungen Straftätern würden damit bereits zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Verstöße vor Augen geführt. Des Weiteren soll das Recht der Sicherungsverwahrung überarbeitet werden.

Herrmann: "Ich bin froh, dass sich die Koalitionsunterhändler darauf geeinigt haben, die bestehenden Schutzlücken im geltenden Recht der Sicherungsverwahrung endlich zu schließen. Verschiedene Strafverfahren in jüngster Zeit haben uns gezeigt, dass das Recht der Sicherungsverwahrung dringend überarbeitet werden muss und der Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern nicht von irgendwelchen Fristen abhängen darf. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch jetzt entsprechend anpassen."

Auch die Verbesserung des Arbeitnehmer-Datenschutzes sei ein großer Erfolg. Nach der Koalitionsvereinbarung dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Herrmann: "Unser Ziel sind praxisgerichtete Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer, die gleichzeitig den Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand geben."

Ein weiterer Erfolg für Bayern sei die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei sowie die Überarbeitung der strafrechtlichen Sanktionen bei Gewalt gegen Polizeibeamte.

Schließlich blieben die Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach unangetastet. "Die Online-Durchsuchung bleibt als Instrument zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erhalten. Sie wird nur in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Einen völligen Verzicht darauf, wie er bei den Verhandlungen im Raume stand, hätte ich für absolut unverantwortlich gehalten. Die Einigung zur Vorratsdatenspeicherung entspricht exakt dem Vorbild der bayerischen Koalitionsverhandlungen. Bis zur ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir sie auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken. Die Botschaft unserer Einigung ist aber klar: Die Innere Sicherheit bleibt auch auf der bundespolitischen Agenda ein Top-Thema", so der Innenminister. (Bayerisches Staatsministerium des Innern: ra)


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