Fehlberatung und BaFin-Register


Bankenverband bringen eigenen Vorschlag zum Anlegerschutz
Bislang sieht der Regierungs-Entwurf des Anlegerschutzgesetzes vor, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der BaFin zu registrieren und zu kontrollieren


(25.01.11) - Die privaten Banken unterstützen die Pläne der Deutschen Bundesregierung, die Anlageberatung wirksam zu kontrollieren mit einem eigenen Vorschlag.

"Wir brauchen kein monströses Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes (BdB - Bundesverband deutscher Banken), Michael Kemmer, in Berlin. Kemmer betont: "Zufriedene Kunden sind das A und O im Bankgeschäft, denn nur zufriedene Kunden bleiben unsere Kunden."

Bislang sieht der Entwurf des Anlegerschutzgesetzes vor, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Der Bankenverband hält dies für weit überzogen.

Denn allein durch eine Erfassung von Mitarbeiternamen werde die Kontrolltätigkeit der BaFin nicht verbessert. Das Register stelle vielmehr alle Beschäftigten unter Generalverdacht, die im Interesse ihrer Kunden ordnungsgemäß beraten. "In der Flensburger Punktekartei werden auch nicht alle deutschen Führerscheininhaber erfasst, sondern nur diejenigen, die gegen wichtige Verkehrsvorschriften verstoßen", verdeutlicht Kemmer.

Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, die Anlageberatung durch die BaFin besser und effizienter beaufsichtigen zu können, lasse sich anders und weniger einschneidend erreichen.

Daher hat der Bankenverband einen eigenen Vorschlag entwickelt, der auch dem Gesetzgeber seit Oktober 2010 vorliegt:

>> Die Banken werden verpflichtet, Fälle eklatanter oder wiederholter Fehlberatung der BaFin unverzüglich mitzuteilen.

>> Dabei sollen die Identitäten des Beraters und auch seines Vorgesetzen offengelegt werden.

>> In ein BaFin-Register kommen nur solche Mitarbeiter, die eklatant oder wiederholt wegen Fehlberatung aufgefallen sind.

Michael Kemmer sagte: "Unser Vorschlag verbessert die Kontrollmöglichkeiten der BaFin deutlich. Sie kann jederzeit überprüfen, ob auch gemeldet wird. Hingegen ist das vom Bund geplante Register kein taugliches Mittel, die Qualität der Beratung zu verbessern." (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen