Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:Eckpunktepapier sei reine Augenwischerei Es sei ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen könnten, wie lange sie die Daten speichern
(24.01.11) - Als "Augenwischerei" und untauglich für die Bekämpfung schwerster Kriminalität hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, das von der Bundesjustizministerin vorgelegte Eckpunktepapier bezeichnet, in dem unter anderem die Vorratsdatenspeicherung geregelt werden soll. "Wir haben das Gefühl, das sich die FDP auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung gegenüber der Union abgrenzen will", sagte Witthaut.
Nicht anders sei es zu verstehen, wenn die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibe, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet habe. Witthaut: "Die Sicherheitsbehörden müssen wieder zeitlich zurückliegende Auskünfte zu den Verkehrsdaten im Internet erhalten, damit Kinderpornographie, Netzwerke des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität bis zur Wurzel aufgeklärt werden können."
Es sei bezeichnend, so Witthaut, dass sich die FDP-Ministerin hingegen kaum Mühe mache, der massenhaften Sammlung und Verwertung von Bürgerdaten durch Wirtschaftsunternehmen zur Gewinnmaximierung Einhalt zu gebieten.
Witthaut sagte weiter: "Es ist ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll. Mit ihrer Haltung stärkt die Bundesjustizministerin das Misstrauen gegen den Staat. Staatsamt und parteipolitisches Interesse geraten hier in einen unauflöslichen Widerspruch." (GdP: ra)
GdP: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen