Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:Eckpunktepapier sei reine Augenwischerei Es sei ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen könnten, wie lange sie die Daten speichern
(24.01.11) - Als "Augenwischerei" und untauglich für die Bekämpfung schwerster Kriminalität hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, das von der Bundesjustizministerin vorgelegte Eckpunktepapier bezeichnet, in dem unter anderem die Vorratsdatenspeicherung geregelt werden soll. "Wir haben das Gefühl, das sich die FDP auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung gegenüber der Union abgrenzen will", sagte Witthaut.
Nicht anders sei es zu verstehen, wenn die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibe, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet habe. Witthaut: "Die Sicherheitsbehörden müssen wieder zeitlich zurückliegende Auskünfte zu den Verkehrsdaten im Internet erhalten, damit Kinderpornographie, Netzwerke des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität bis zur Wurzel aufgeklärt werden können."
Es sei bezeichnend, so Witthaut, dass sich die FDP-Ministerin hingegen kaum Mühe mache, der massenhaften Sammlung und Verwertung von Bürgerdaten durch Wirtschaftsunternehmen zur Gewinnmaximierung Einhalt zu gebieten.
Witthaut sagte weiter: "Es ist ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll. Mit ihrer Haltung stärkt die Bundesjustizministerin das Misstrauen gegen den Staat. Staatsamt und parteipolitisches Interesse geraten hier in einen unauflöslichen Widerspruch." (GdP: ra)
GdP: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen