Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umsatzsteuer durch das Kreditinstitut


Umsatzsteuer auf Zinsen - Widerspruch ist ratsam
Wirtschaftliche Belastung für den Kontoinhaber bzw. den Darlehnsnehmer ein

(07.02.14) - Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars-Michael Lanbin rät zur Vorsicht im Hinblick auf aktuelle Informationsschreiben von Kreditinstituten. Aktuell versenden einige Kreditinstitute Schreiben mit dem Hinweis, dass sie zukünftig auf die Bankgebühren zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung stellen werden. Ferner wird in diesen Schreiben erläutert, dass ein regelbesteuernder Unternehmer diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann und somit keine wirtschaftliche Belastung entstehe.

In der Anlage zu diesen Schreiben befinden sich dann ggf. Aufstellungen der jeweiligen Bankkonten. Zudem weisen die Kreditinstitute auf die Möglichkeit hin, der Berechnung von Umsatzsteuer durch das Kreditinstitut im Allgemeinen oder für bestimmte Konten zu widersprechen.

Lanbin weist in diesem Zusammenhang auf einen dringenden Handlungsbedarf hin: "Zunächst trifft die Darstellung der Institute zu, dass bei regelbesteuernden Unternehmen durch in Rechnung gestellte Umsatzsteuer keine Belastung im wirtschaftlichen Sinne vorliegt; Umsatzsteuerzahllast und Vorsteuerabzug heben sich 1:1 auf. Werden die Gebühren allerdings für Darlehn oder Konten berechnet, die ganz oder teilweise privat veranlasst sind, beispielsweise für die Anschaffung einer privaten Immobilie, ist der Vorsteuerabzug im Umfang der privaten Veranlassung ausgeschlossen.

Es tritt in diesen Fällen folglich eine wirtschaftliche Belastung für den Kontoinhaber bzw. den Darlehnsnehmer ein. Es ist in diesem Fall außerordentlich wichtig und sinnvoll, dem Kreditinstitut aktiv mitzuteilen, dass für diese privaten bzw. gemischten Konten keine Umsatzsteuerberechnung erfolgen soll", so Lanbin. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen