Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Einsatz der elektronischen Rechnung


Steuervereinfachungsgesetzentwurf verunsichert Unternehmer
Reicht die E-Mail-Rechnung künftig aus für den Vorsteuerabzug?


(21.03.11) - Der aktuelle Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes der Bundesregierung lässt künftig das Übermitteln von Rechnungen per E-Mail und ohne Signatur grundsätzlich zu. Darauf weist die SGH Service AG. Allerdings warnt SGH Service gleichzeitig: "Elektronisch übermittelte Rechnungen können jedoch bei Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche Steuerrückforderungen."

Die qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT seien die in der Praxis etablierten Verfahren zum Austausch elektronischer Rechnungen. Sie werden weiterhin anerkannt und sichern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Die geplanten Neuregelungen des Steuervereinfachungsgesetzes gelten ab 1. Juli 2011. Sie betreffen Rechnungen mit Umsätzen, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden. Alle Rechnungen für Leistungen aus dem ersten Halbjahr 2011 benötigen unverändert eine elektronische Signatur oder erfordern den Versand mit dem standardisierten EDI-Verfahren.

Der Gesetzgeber beabsichtigt diesen standardisierten Verfahren eine weitere technisch neutrale Möglichkeit zur Seite zu stellen. Die Unternehmer gewährleisten hierbei die Authentizität, die Integrität sowie die Lesbarkeit ihrer Rechnung künftig selbst. Jedes innerbetriebliche Steuerungsverfahren soll dafür geeignet sein.

Das Prüfen der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit muss jedoch verlässlich dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige trägt dabei das Risiko, dass sein Verfahren die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Der Gesetzestext gibt jedoch die Anforderungen an die Dokumentation zum Prüfen der Integrität und Authentizität sowie der Lesbarkeit nicht vor. Beim Einsatz eines neuen Verfahrens ist daher bislang unsicher, ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt der Bundesfinanzminister, flankierend zum geplanten neuen Gesetz, ein Schreiben herauszugeben. Darin wird er seine Auffassung zu weiteren Details der elektronischen Rechnung darstellen.

Prof. Dr. Michael H. Breitner, Leiter des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover, stellt fest: "Die neue Richtline kann als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden und zum Verbreiten elektronischer Rechnungen beitragen. Aber die Zahl der Regelungen und Gesetze in Deutschland ist hoch. Aus ihnen ergibt sich ein umfangreicher Anforderungskatalog an die Unternehmen sowie die einzusetzende Hard- und Software. Insbesondere die Administration und die Rollenkonzepte sind davon betroffen."

Beim elektronischen Rechnungsaustausch und besonders beim Erstellen und Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister allerdings einen messbaren Mehrwert. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Kunden durch das Führen einer Dokumentation entfällt. (SGH Service: ra)

SGH Service: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen