Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Wie auf die Safe Harbor-Entscheidung reagieren


Datentransfers in die USA sind bis Ende Januar zu prüfen
Folge aus Safe Harbor-Urteil für Unternehmen: Datenübermittlungen in die USA umstellen

(05.02.16) - Im Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshofs das Safe Harbor-Abkommen zu Datentransfers in die USA für ungültig erklärt. Noch bis Ende Januar 2016 können betroffene Unternehmen ihre Datentransfers anpassen. "Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis von Safe Harbor übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro", sagt der Datenschutz-Experte bei Bitkom Consult, Andreas Schulz. Bitkom gibt praktische Hinweise und bietet den Unternehmen kostenlose Online-Seminare für eine fristgerechte Umstellung.

Welche Unternehmen sind von der Safe Harbor-Entscheidung betroffen?
Unternehmen sollten umgehend identifizieren, welche Datenübermittlungen bisher auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens erfolgten. Recht klar lässt sich diese Frage beantworten, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln. Achtung: Datenübermittlungen liegen unter Umständen schon dann vor, wenn zum Beispiel auf der eigenen Unternehmens-Webseite Web-Analyse-Dienste von US-Anbietern eingebunden werden. Hierzu gibt es oft keine schriftlichen Vereinbarungen.

Was sagen die zuständigen Aufsichtsbehörden?
Unternehmen sollten sich bei der Bewertung ihres Handlungsbedarfs mit der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde in ihrem Bundesland vertraut machen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind unter diesem Link zu finden
http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Wie sollten Unternehmen auf die Safe Harbor-Entscheidung reagieren?
Eine praxistaugliche Alternative zum Safe Harbor-Abkommen sind die sogenannten Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Datenübermittlungen in die USA sind weiterhin möglich, wenn die vertragliche Beziehung mit dem Dienstleister auf diese Vertragsklauseln gestützt wird. Als Reaktion auf die Safe Harbor-Entscheidung bieten mehrere US-Dienstleister an, sowohl Alt- als auch Neuverträge auf Standardvertragsklauseln umzustellen. "Die Standardvertragsklauseln sind jedoch kein Bausatz, sondern müssen unverändert in die jeweiligen Verträge mit dem Dienstleister übernommen werden", sagt Andreas Schulz. Darüber hinaus bieten viele Cloud-Anbieter an, Daten in der EU zu speichern und zu verarbeiten (ggf. gegen Aufpreis).

Sind Verfahren wie Anonymisierung und Verschlüsselung rechtssichere Alternativen?
Als unkritisch gilt es, technisch zuverlässig anonymisierte Daten in die USA zu übermitteln. Im besten Fall sind solche Daten auch verschlüsselt. "Die Verschlüsselung nach anerkanntem Stand der Technik führt dazu, dass Daten in den USA nicht deanonymisiert werden können", so Schulz. Für die reine Datenspeicherung bei US-Cloud-Anbietern ist eine Verschlüsselung aus Sicht von Datenschutz und Datensicherheit daher sinnvoll. Sollen verschlüsselte Daten nach der Übermittlung jedoch bearbeitet werden können, ist dies zumeist praktisch nur schwer möglich.
(Bitkom Servicegesellschaft: ra)



Bitkom Servicegesellschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • CEO-Vortäuschung & KI-gesteuerten Attacken

    Check Point Software Technologies sieht es als wichtig an, auf die neuen Formen von digitalem Betrug einzugehen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, denn der technologische Fortschritt hat sowohl Unternehmen als auch Hackern neue Möglichkeiten eröffnet. Von Cyber-Hochstapelei und internem Betrug bis hin zu immer raffinierteren Verbrechen, wie CEO-Vortäuschung und KI-gesteuerten Attacken.

  • Umsetzung der KI-Verordnung

    Darf ich eine bestimmte KI-Anwendung anbieten oder in meinem Unternehmen verwenden? Und wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Rechtliche Unsicherheiten sind für 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein Hemmnis für den KI-Einsatz.

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen