Transparenz und Rechtssicherheit
vzbv will faire Beweislastverteilung: Bund muss neues Patientenrechtegesetz nachbessern
Behandlungsfehlerprozess: Opfer von Behandlungsfehlern müssen schnell zu ihrem Recht kommen
(24.09.12) - "Die Bundesregierung muss das Patientenrechtegesetz nachbesseren. Opfer von Behandlungsfehlern müssen im Streitfall zügig zu ihrem Recht kommen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Auf Einladung des Verbands diskutierten Vertreter von Politik, Gesundheitswesen und Patienten über den Entwurf für das Patientenrechtegesetzes. Anfang November soll es verabschiedet werden.
Von Behandlungsfehlern Betroffene können ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen, weil die Beweislast vor Gericht nicht fair verteilt ist. Die Bundesregierung hat bestehendes Richterrecht jetzt nachträglich in gesetzliche Normen gefasst. "Es ist gut, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll", sagte Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir sehen aber noch großen Verbesserungsbedarf, damit das Gesetz besser wird als die bestehende Rechtsprechung. Wer durch menschliches Versagen gesundheitliche Schäden erleidet, muss schnell und unkompliziert zu seinem Recht kommen."
Jedes Jahr sterben in Deutschland nach Angabe des Aktionsbündnisses Patientenrechte rund 17.500 Menschen im Krankenhaus an vermeidbaren Fehlern. Wer sich nach einem Behandlungsfehler wehrt, muss oft mit einer zermürbenden Odysse vor Schlichtungsstellen und Gerichten rechnen, die Jahre dauern kann und schließlich keinen Schadenersatz bringt.
Deshalb fordert der vzbv konkrete Nachbesserungen. Dazu zählt eine faire Verteilung der Beweislast bei Behandlungsfehlern: Bislang muss der Patient nicht nur Schaden und Fehler nachweisen, sondern auch, dass der Fehler des Arztes tatsächlich den Schaden verursacht hat - das überfordert Betroffene oftmals. Das Schlichtungswesen muss reformiert werden. Schließlich gebührt dem Thema Risikominimierung in den Krankenhäusern ein höherer Stellenwert.
Die komplizierten juristischen Probleme bei einem Behandlungsfehlerprozess werden in der heutigen Veranstaltung des vzbv an einem Beispielfall veranschaulicht und daraus der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber abgeleitet. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.