Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gesetz gegen Zahlungsverzug


Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Geschäftsverkehr: Bundesregierung stärkt Gläubigerrechte
Verbesserungen erhofft sich der BDIU nun beim Zahlungsverhalten des öffentlichen Sektors


(24.09.12) - Höhere Verzugszinsen, Zahlungsziele von maximal 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für die öffentliche Hand sowie eine Mindestpauschale von 40 Euro als Verzugsschaden – dies sind die Kernbestimmungen eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Geschäftsverkehr", das die Bundesregierung dem Parlament vorgelegt hat. Es soll spätestens ab März 2013 gelten.

"Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Gläubiger und die Wirtschaftsleistung von Unternehmen", kommentiert Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Sein Verband vertritt die Interessen von 560 Mitgliedsunternehmen, die Aufträge von rund 500.000 Gläubigern aus allen Teilen der Wirtschaft realisieren. "Außerdem macht es den Gläubigerkredit künftig weniger attraktiv." Der sogenannte Gläubigerkredit bezeichnet den Umstand, dass ein Zahlungspflichtiger das Begleichen einer Rechnung weit über den vereinbarten Termin hinauszögert und sich somit ein zinsgünstiges Darlehen bei seinem Auftragnehmer verschafft.

Verbesserungen erhofft sich der BDIU nun beim Zahlungsverhalten des öffentlichen Sektors. Umfragen innerhalb der Inkassobranche belegen, dass sich Behörden besonders lange Zeit mit dem Begleichen fälliger Forderungen lassen. "Darunter leiden vor allem Handwerker und mittelständische Unternehmen vor Ort, für die die öffentliche Hand ein wichtiger Geschäftspartner ist", so Spitz.

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie legt unter anderem fest, dass Unternehmen bei Handelsgeschäften und Geschäften mit der öffentlichen Hand ihre Verzugsschäden grundsätzlich vom Schuldner als Verursacher wieder einfordern können. Dazu zählen explizit auch Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen. Spitz weiter: "Das bringt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit, denn sie verfügen oft nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um kaufmännisch ausgemahnte Forderungen selbst effizient einzuziehen."

Kritisch sieht der BDIU einen Passus im Gesetz, nach dem die Verzugspauschale von 40 Euro auf die gesamten Rechtsverfolgungskosten angerechnet werden soll. "Insbesondere im B2B-Bereich reicht das schriftliche Mahnverfahren oft nicht aus, um Forderungen zu realisieren", so Spitz. "Vielmehr müssen häufig eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit vielen Kommunikationsschritten durchgeführt werden, deren Kosten durchaus auch weit über diesem Pauschalbetrag liegen können." Eine vollständige Anrechnung auf alle Rechtsverfolgungskosten könnte die Gläubiger in diesen Fällen sogar schlechter stellen als zuvor. Der BDIU appelliert daher an den Gesetzgeber, auf diese Pauschalanrechnung doch noch zu verzichten.

Das neue Gesetz soll ausschließlich für den Geschäftsverkehr und für Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gelten. Verbraucher sind nicht betroffen. (BDIU: ra)

BDIU: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen