Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Frist bei den SEPA-Lastschriften kürzer


SEPA: Einheitliche EU-Lastschrift vereinfacht, birgt aber auch Gefahren
Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen


(03.11.09) - Mit SEPA (Single Euro Payments Area) möchte die EU einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum schaffen, indem sich alle 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewegen. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr per Lastschrift zu vereinfachen und dies mit einer einheitlichen Version für Europa zu realisieren. Mit diesem Vorhaben sollen europaweit zwischen 50 und 100 Mrd. Euro eingespart werden, die derzeit aufgrund von nationalen rechtlichen Hindernissen den Zahlungsverkehr erschweren.

"Branchenkenner sind sich einig, dass mittelfristig SEPA-Lastschriftverfahren die inländischen Transaktionsprozesse ablösen werden", sagt Edith Rigler, Abteilungsleiterin Strategie und Geschäftsentwicklung bei VocaLink. "Alte Infrastrukturen und Formate werden dann nicht mehr benötigt. Die Vorteile für die Finanzinstitute: Auf lange Sicht werden Kosten für Transaktionen reduziert. Damit werden die Banken wettbewerbsfähiger und sind für zukünftige Anforderungen gerüstet, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einhergehen", so Rigler weiter.

Auch für den Konsumenten gibt es Vorteile. Zum Beispiel können Bankkunden, die bisher ihre Auslandstransaktionen in Europa mit Hilfe von Überweisungen, Schecks und Bares abgewickelt haben, diese Zahlungskanäle bald der Vergangenheit zuordnen, denn sie benötigen künftig nur noch die EU-Lastschrift. Zudem werden diese internationalen Transaktionen auch schneller. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2012 sollen die Zahlungsvorgänge dann innerhalb eines Bankarbeitstages abgewickelt werden.

Allerdings gibt es auch eine Gefahr. Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen. Das System überprüft nämlich nur die eingegebene Kontonummer auf Echtheit. Sollte diese existieren, erfolgt die Überweisung, ohne zu prüfen, ob dabei auch der richtige Empfänger gemeint ist.

Deshalb raten die Bankexperten, sofort Widerspruch einzureichen, da die Frist bei den Lastschriften kürzer ist. Allerdings haben die Banken bereits eingeräumt, dass sie den Kunden bei Problemen unterstützen wollen. (VocaLink: ra)

Lesen Sie auch:
SEPA - Europaweit einheitlich bezahlen
Wenig SEPA-Kenntnisse in Unternehmen
Was bedeutet SEPA für Unternehmen?
SEPA-Gesetzesinitiative im Januar 2008
Was will SEPA?
MiFID II-Repetitorium: Fit für MiFID und SEPA

Weitere Informationen:
Was ist SEPA

VocaLink: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen