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Starker Verkaufs- und Provisionsdruck


Bankmitarbeiter werden unter erheblichen Druck gesetzt, was zu einer schlechten Beratung von Bankkunden führt
Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert - Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern


(23.11.11) - Die Beratung von Bankkunden bei Geldanlagen orientiert sich immer noch zu sehr an den Provisionserwartungen der Banken und zu wenig an den Interessen der Kunden. Zu diesem Schluss kamen Gewerkschafter und Verbraucherschützer auf einer Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Unter dem Motto "Umdenken Gegenlenken – Verbraucher und Beschäftigte am Finanzmarkt schützen" diskutierten Vertreter des DGB, der Verbraucherzentrale NRW und ver.di-Betriebsräte aus dem Finanzsektor gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzminister Johannes Remmel über Maßnahmen, um die Bankkunden besser zu schützen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte die rigiden Vertriebs- und Verkaufsvorgaben der Bankmanager, mit denen die Bankmitarbeiter unter erheblichen Druck gesetzt werden: "Die rigiden Verkaufsvorgaben gehören auf den Müll. Sie sind verantwortlich für den starken Verkaufs- und Provisionsdruck, unter dem die Beschäftigten in den Kreditinstituten leiden. Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern." Seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor drei Jahren sei wertvolle Zeit vergeudet worden. Man habe die Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert. "Im Großen zeigt sich das an der ungebrochenen Macht der Ratingagenturen, die ganze Staaten an den Rand des Abgrunds führen können. Im Kleinen zeigt es sich bei den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie bekamen unpassende Finanzprodukte verkauft und mussten teilweise hohe Verluste hinnehmen."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte die notwendige und strategisch wichtige Zusammenarbeit von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften: "Viele Kunden beklagen, dass sie bei Geldanlagen nicht kundengerecht, sondern provisionsorientiert beraten werden. Um dieses Übel an der Wurzel packen und beseitigen zu können, sind wir sehr an einem intensiven Austausch mit den Betriebsräten der Banken interessiert. Denn in erster Linie sind nicht die Mitarbeiter der Banken für die vorherrschende Verkaufspraxis der Anlageprodukte verantwortlich, sondern deren Geschäftsführungen und Vorstände."

Für Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, sind Verbraucher- und Beschäftigtenschutz in den Banken zwei Seiten derselben Medaille. "Die Verbraucher und die Beschäftigten am Finanzmarkt sind gleichermaßen Leidtragende einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben. Sie erwarten zu Recht, dass endlich konkrete Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt und die Zerrissenheit der Beschäftigten zwischen eigener Gewinnmaximierung und fairer, guter Anlageberatung beendet werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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