Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Starker Verkaufs- und Provisionsdruck


Bankmitarbeiter werden unter erheblichen Druck gesetzt, was zu einer schlechten Beratung von Bankkunden führt
Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert - Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern


(23.11.11) - Die Beratung von Bankkunden bei Geldanlagen orientiert sich immer noch zu sehr an den Provisionserwartungen der Banken und zu wenig an den Interessen der Kunden. Zu diesem Schluss kamen Gewerkschafter und Verbraucherschützer auf einer Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Unter dem Motto "Umdenken Gegenlenken – Verbraucher und Beschäftigte am Finanzmarkt schützen" diskutierten Vertreter des DGB, der Verbraucherzentrale NRW und ver.di-Betriebsräte aus dem Finanzsektor gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzminister Johannes Remmel über Maßnahmen, um die Bankkunden besser zu schützen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte die rigiden Vertriebs- und Verkaufsvorgaben der Bankmanager, mit denen die Bankmitarbeiter unter erheblichen Druck gesetzt werden: "Die rigiden Verkaufsvorgaben gehören auf den Müll. Sie sind verantwortlich für den starken Verkaufs- und Provisionsdruck, unter dem die Beschäftigten in den Kreditinstituten leiden. Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern." Seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor drei Jahren sei wertvolle Zeit vergeudet worden. Man habe die Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert. "Im Großen zeigt sich das an der ungebrochenen Macht der Ratingagenturen, die ganze Staaten an den Rand des Abgrunds führen können. Im Kleinen zeigt es sich bei den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie bekamen unpassende Finanzprodukte verkauft und mussten teilweise hohe Verluste hinnehmen."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte die notwendige und strategisch wichtige Zusammenarbeit von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften: "Viele Kunden beklagen, dass sie bei Geldanlagen nicht kundengerecht, sondern provisionsorientiert beraten werden. Um dieses Übel an der Wurzel packen und beseitigen zu können, sind wir sehr an einem intensiven Austausch mit den Betriebsräten der Banken interessiert. Denn in erster Linie sind nicht die Mitarbeiter der Banken für die vorherrschende Verkaufspraxis der Anlageprodukte verantwortlich, sondern deren Geschäftsführungen und Vorstände."

Für Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, sind Verbraucher- und Beschäftigtenschutz in den Banken zwei Seiten derselben Medaille. "Die Verbraucher und die Beschäftigten am Finanzmarkt sind gleichermaßen Leidtragende einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben. Sie erwarten zu Recht, dass endlich konkrete Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt und die Zerrissenheit der Beschäftigten zwischen eigener Gewinnmaximierung und fairer, guter Anlageberatung beendet werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen