Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Grundpreisangabe mangelhaft


Eklatante Mängel der Marktüberwachung:
Lebensmitteleinzelhandel verhindere durch die Gestaltung der Preisschilder häufig eine Preistransparenz
Pflicht zur Grundpreisangabe:
Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Vorgaben und konsequente Überwachung

(10.11.10) - Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Demnach fehlen Grundpreisangaben vielfach, werden falsch berechnet oder es wird eine falsche Bezugsgröße zugrunde gelegt. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband fordern deshalb klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.

In 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels haben die Verbraucherzentralen bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) überprüft.
In Niedersachsen schauten die Verbraucherschützerinnen in zehn Geschäften in Aurich, Hannover, Oldenburg und Stade nach.

Die bundesweiten Ergebnisse:
>> Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.
>> Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.
>> Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.
## Mal drucken die Lebensmitteleinzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf ihre Etiketten.
## Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise.

Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Der aktuelle Marktcheck zeigt, dass der Lebensmitteleinzelhandel durch die Gestaltung der Preisschilder häufig eine Preistransparenz verhindert. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen neben klaren gesetzlichen Vorgaben für die Preisangabe von den Ländern auch eine konsequente Überwachung der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise deuten auf eklatante Mängel der Marktüberwachung hin. (Verbraucherzentrale Niedersachsen (NDS): ra)

Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen