PKW-Verbrauchskennzeichnung über ein Jahr getestet: Autohäuser seien verpflichtet, Verbrauchern Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bereitzustellen Überwachung durch die Aufsichtsbehörden erforderlich: Nur sie gewährleiste, dass die Verbraucher die ihnen zustehenden Informationen auch erhielten
(10.11.10) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (BW) hat in Autohäusern über ein Jahr die Kennzeichnung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen bei PKW überprüft. Die jüngste Untersuchung bei insgesamt 40 Autohäusern in Offenburg, Weil am Rhein, Heidenheim, Ulm, Böblingen, Tübingen und Bruchsal offenbare weiterhin erhebliche Mängel.
72,5 Prozent der Autohäuser würden nicht wie gesetzlich vorgeschrieben kennzeichnen. Bei über einem Drittel dieser Autohäuser stünden Fahrzeuge ohne EU-Label zum Verkauf. Zuvor wären insgesamt 18 Autohäuser in Freiburg, Ludwigsburg und Waldshut-Tiengen überprüft worden. Davon hätten 50 Prozent unzureichend gekennzeichnet
Autohäuser seien verpflichtet, Verbrauchern Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bereitzustellen. Neben dem EU-Label, das an jedem Neuwagen angebracht sein müsse, sei beispielsweise auch ein Aushang erforderlich, der die Verbrauchsdaten aller zum Verkauf stehenden Neuwagen aufliste.
Ein Jahr sei es her, dass der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e. V. dem Wirtschaftsministerium zugesagt habe, die Autohäuser nochmals über die wichtigsten Verpflichtungen zur Energieverbrauchskennzeichnung und mögliche Folgen fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung zu informieren. "Unsere Untersuchungen zeigen jetzt, dass auf Versprechungen der Unternehmensvertreter kein Verlass ist", sagte Elvira Schwörer von der Verbraucherzentrale BW. "Deshalb ist die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden erforderlich, nur sie gewährleistet, dass die Verbraucher die ihnen zustehenden Informationen auch erhalten".
Die Verbraucherzentrale hat innerhalb eines Jahres bei insgesamt 109 Autohäusern und mit insgesamt fünf Untersuchungen nachgeschaut, ob rechtmäßig gekennzeichnet wird. Fazit: die Autohäuser würden die Kennzeichnungspflicht nur mangelhaft umsetzen. (Verbraucherzentrale BW: ra)
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