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Trennbankengesetz als Herausforderung


Bankenregulierung durch Trennbankengesetz: Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren
Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern

(03.05.13) - In dynamischen Zeiten mit Schlagzeilen über Banken- und Finanzkrisen und neuen strategischen, systemischen oder regulatorischen Compliance-Anforderungen ist ein funktionierendes Change Management für Banken unverzichtbar. Doch die Finanzbranche weist noch Optimierungsbedarf bei ihrem Veränderungsmanagement auf: Lediglich 38 Prozent der Banker bewerten ihre Erfolgsquote bei bisher durchgeführten Veränderungsprozessen mit 75 bis 100 Prozent. Die Hälfte der Finanzinstitute schätzt ihre Erfolgsquote bei nur 50 Prozent ein; dies ergab die Studie der Mutaree GmbH zur Change-Fitness.

"Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren. Deshalb sollte die deutsche Finanzbranche ihre Change-Fitness noch weiter ausbauen, um für den zukünftigen Wandel gerüstet zu sein", sagt Claudia Schmidt, Geschäftsführerin der Mutaree GmbH.

Bundesregierung verschärft die Bankenregulierung
Die Geschäfte der Banken- und Finanzkonzerne sollen strenger kontrolliert werden: Die Bundesregierung hat im Februar 2013 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Bankenaufsicht jetzt mit einem neuen Gesetz vorantreiben soll: Das Trennbankengesetz. Ganz konkret beinhalt dieses Paket die Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern, Haftstrafen für Top-Manager bei Vernachlässigung ihrer Pflichten und die sogenannten Bankentestamente.

Seit der Finanzkrise 2008 gab es eine Vielzahl an Vorschlägen zur stärkeren Kontrolle des Finanzsektors. Die Bundesregierung schreitet jetzt zur Tat: Sie hat am 6. Februar 2013 ein Gesetz zur Bankenregulierung beschlossen. Die Bundesregierung möchte risikoreiche Bereiche vom Einlagengeschäft abtrennen. Das bedeutet für größere Finanzinstitute, dass sie sich auf eine Abspaltung des Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen müssen. Nach den Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts soll das Kundengeschäft demnach abgeschirmt werden, wenn Einlagenkreditinstitute oder Gruppen, denen Einlagenkreditinstitute angehören, bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Sie müssen das Eigengeschäft dann in eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft ausgliedern.

BaFin fordert Sanierungsplan von den Banken
Banken müssen Notfallpläne ausarbeiten und ihre Ergebnisse der BaFin vorlegen: Aktuell sind 36 deutsche Institute als systemrelevant eingestuft. Die betroffenen Banken müssen bis Ende 2013 ihren Notfallplan einreichen. Dabei handelt es sich um Pläne, in denen die Sanierung und schnelle Abwicklung der Institution geregelt ist. Dadurch sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Die Bankenaufsicht kann außerdem verlangen, dass mögliche Hindernisse bei der Abwicklung bereits vorher beseitigt werden.

Banken erkennen Veränderungsbedarf
67 Prozent der Banker erkennen zwar frühzeitig die Notwendigkeit für eine Veränderung, jedoch folgen dem erkannten Veränderungsbedarf oft zu wenig und nicht die richtigen, bzw. strukturierten Adaptionsansätze. 52 Prozent der Kreditinstitute verfügen nicht über ein ausgebildetes Change-Management-Team. Außerdem fehlt es den Mitarbeitern bei fast der Hälfte der Banken am nötigen Know-how um ein umfangreiches Change-Projekt effektiv umzusetzen.

"Damit die Bankenbranche zukünftig bessere Ergebnisse vorweisen kann, sollte die Change-Qualifikation zum integralen Bestandteil der Unternehmensführung werden. Denn das Engagement und Umsetzungsgeschick der Führungskräfte und Mitarbeiter prägt das Ergebnis maßgeblich", sagt Claudia Schmidt. (Mutaree: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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