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Ansatz für permanentes Risikomanagement


IT-Sicherheitsgesetz: Die Diskussion fördert den Tunnelblick
60 Prozent der deutschen Unternehmen sind sich nach einer Untersuchung unsicher, ob ihre Mitarbeiter die richtigen Mittel haben, sich vor Informationsverlusten zu schützen

(06.05.13) - "IT-Ausfälle stellen eine reale Gefahr dar", lautet es im Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz des Bundesinnenministeriums. Dem umstrittenen Gesetzesentwurf zufolge sollen Betreiber wichtiger Infrastrukturen - wie zum Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, Cyberattacken auf ihre Netze an Behörden zu melden. Branchenverband Bitkom sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierten den Entwurf. Die IronMountain sieht das Problem unabhängig von der Art der Umsetzung einer Meldepflicht. Sie erinnert Unternehmen daran, sich eine ganzheitliche Sicht auf sicheres Informationsmanagement zu bewahren, die neben Akten und Daten auch den Menschen im Blick behält.

In Deutschland ist die Hälfte aller Unternehmen vom Internet abhängig. Jedem deutschen Großunternehmen entstehen jährlich Kosten im Schnitt von 4,8 Millionen Euro durch Cyber-Kriminalität. Laut einer Studie, die Iron Mountain zusammen mit PricewaterhouseCoopers herausbrachte, sind sich 60 Prozent der Unternehmen unsicher, ob ihren Mitarbeitern die nötigen Instrumente zur Verfügung stehen, um sich vor Risiken zu schützen, die durch Informationsverluste entstehen. Doch inwiefern lassen sich durch strengere Vorgaben, die im neuen Gesetzesentwurf enthalten sind, solche Risiken minimieren?

Identifikation sensibler Geschäftsdaten und Entwicklung eines Risikomanagements
Zunächst einmal zielt der Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz primär auf die Betreiber von kritischen Infrastrukturen und entbehrt daher nicht eines gewissen Tunnelblicks. Bei der ganzen Diskussion um eine mehr oder weniger umfassende Datenspeicherung gerät leicht in Vergessenheit, dass sensible Daten nicht nur durch Cyberattacken, sondern auch andere Vorgänge ungewollt an die Außenwelt gelangen können. Es geht hier also nicht nur um Cybergangster und Hacker, sondern auch um Menschen und Prozesse.

"Welche Daten sind sensibel? Verhindert eine gewitzte Software das Speichern von vertraulichen Daten auf einem USB-Stick? Kann andererseits ein Mitarbeiter mit einer Papierakte oder einem Ausdruck das Unternehmen ungehindert und unprotokolliert verlassen?", fragt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. "Es sollte vom Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz für permanentes Risikomanagement entwickelt werden, der von einer zentralen Kontrollinstanz mit klaren Verantwortlichkeiten bereichsübergreifend im Unternehmen umgesetzt wird. Dazu werden Vorstand und Geschäftsführung schon allein vom Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, verpflichtet."
(Iron Mountain: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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