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Compliance-Maßnahmen im Unternehmen


Eine Compliance-Policy muss von der Unternehmensspitze im Alltag vorgelebt
Organisatorische Vernetzung der Compliance-Inseln ist Erfolgsfaktor

(24.04.13) - Die jüngsten Exzesse im Bankensektor und die Korruptionsskandale in Teilen der deutschen Wirtschaft veranlassen immer mehr Unternehmen, ein umfassendes Regelwerk für ihre Manager zu definieren, um Rechtsverstöße und unternehmensschädigendes Verhalten künftig zu unterbinden: Geschäftsführer und Vorstände müssen mit Hilfe einer Compliance-Policy die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und internen Standards überwachen und nachhaltiges Handeln fördern und fordern, um langfristig wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen zu können. Wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Risiken individuell identifizieren; nur so können sie ein effizientes und effektives Compliance-Management betreiben.

"Soll eine Compliance-Policy etabliert und auch tatsächlich von allen Mitarbeitern umgesetzt werden, muss die Unternehmensspitze diese Haltung im Alltag selbst vorleben", sagt Claudia Schmidt, Change-Expertin und Geschäftsführerin der Mutaree GmbH und ergänzt: "Ist eine Organisationseinheit geschaffen worden, die für Compliance verantwortlich ist, beginnt erst der eigentliche Change-Prozess. Dann muss die neue Kultur in den Köpfen aller Mitarbeiter verankert werden."

Die organisatorische Vernetzung sämtlicher Compliance-Maßnahmen im Unternehmen ist ein zentraler Erfolgsfaktor für deren langfristige Wirksamkeit:

Bei vielen Unternehmen sind bereits einzelne Compliance-Aktivitäten implementiert worden – beispielsweise ein Anti-Korruptionsmanagement oder ein Code of Conduct. Sie funktionieren als einzelne "Inseln der Compliance". Die Herausforderung besteht darin, ein übergreifendes, aussagefähiges Compliance-Management-System (CMS) zu etablieren und organisatorisch einzubinden. Die Implementierung und Etablierung dieser systemischen Organisationsform ist ein Veränderungsprozess, der nahezu alle Organisationseinheiten betrifft und von erheblicher Relevanz für das Unternehmen ist. Entsprechend ihrer Bedeutung sollte diese Einheit mit operativen Querschnittsfunktionen ausgestattet werden und im Vorstandsressort angesiedelt sein.

Compliance ist Treiber für den Kulturwandel
Die Etablierung der Organisationseinheit für Compliance ist der erste Schritt zur Entwicklung einer lebendigen Compliance-Kultur. Ein Kulturwandel kann aber nur gelingen, wenn die Unternehmen erkennen, dass sich Compliance nicht nur auf die regulierten Bereiche eingrenzen lässt. "Die größte Herausforderung bei der unternehmensweiten Umsetzung einer funktionierenden Compliance-Kultur ist die Spiegelung der Richtlinien und Grundsätze im Handeln und Auftreten aller Unternehmensverantwortlichen", sagt Mutaree-Geschäftsführerin Schmidt. (Mutaree: ra)

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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