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Umsetzung des Reporting-Standards IFRS


IFRS-Compliance: Anstehende IFRS-Umstellung erzeugt Experten- und Beratermangel und steigert Nachfrage nach Outsourcing
Umsetzung von IFRS 9 wird Application Management Services Vorschub leisten - Outsourcing von Application Management Services ist eines der zentralen Trendthemen im IT-Outsourcing


(05.06.12) - Bei der anstehenden Umsetzung des Reporting-Standards IFRS entsteht zunehmend ein Know-how-Engpass, beobachtet die Unternehmensberatung microfin, die auf Outsourcing und Banking Transformation spezialisiert ist. Insbesondere Spezialisten für den "SAP Bank Analyzer" werden knapp: Bundesweit gibt es nur rund 500 Experten, die die IFRS-Umsetzung mit der SAP-Lösung begleiten können. Das belegen einschlägige Ausschreibungen, die microfin für ihre Kunden jüngst durchgeführt hat. Banken werden also gezwungen, auf Outsourcing in Form von Application Management Services (AMS) zurückzugreifen, wenn sie sich das Expertenwissen langfristig sichern wollen. Damit geben Sie aber auch bankfachliche Aufgabenstellungen aus der Hand. Entsprechend sorgfältig müssen solche Vorhaben konzipiert sein.

Outsourcing von Application Management Services ist nach Aussage des Branchenverbandes Bitkom oder von Analysten wie Gartner eines der zentralen Trendthemen im IT-Outsourcing. Abweichend zum IT-Infrastruktur-Outsourcing oder dem Application Service Providing geht es bei den AMS neben einschlägigem technischem Know-how auch um (bank-)fachliches Know-how, das der Provider bereitstellen muss. Erforderlich ist zudem ein breites Verständnis für die bankspezifischen Produkte.

Lesen Sie zum Thema "Outsorucing" und Managed Services" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

"Insbesondere die Umsetzung von IFRS 9 wird AMS Vorschub leisten, denn die Banken haben die Expertise für die Umstellung der IT-Lösungen nicht immer vollständig im Haus, und der Markt an Beratern mit diesem Spezialwissen ist viel zu klein, um den aktuellen Bedarf decken zu können", erklärt Stefan Wendt, Principal Consultant bei microfin.

Hintergrund: Banken setzen häufig SAP-Produkte wie etwa den Bank Analyzer (BA) zur aufsichtskonformen Gesamtbanksteuerung ein. Der technische Betrieb der zugrundeliegenden Rechner/Server und der Applikation ist Gegenstand des klassischen Infrastruktur-Outsourcings. AMS hingegen verlangen für die Produktionsbetreuung und Weiterentwicklung auch bankfachliche Qualifikationen und ein gutes Verständnis für die Geschäftsprozesse. Letzteres wurde häufig auf Basis von "time and material"-Verträgen eingekauft - eine im Vergleich für die Bank bislang nicht attraktive Option. Hier fehlt es in der Regel an qualitätssichernden Parametern wie Service Level Agreements und Fehlerklassen. Zudem liegen die Tagessätze der Experten im Vergleich zu den Kosten für AMS deutlich höher.

"Bei dieser Form von Sourcing geht es aber nicht nur primär um Einsparungen, sondern darum, sich Know-how zu sichern - auch langfristig", erklärt Wendt. Deshalb wird und muss AMS in nächster Zeit noch erheblich an Bedeutung gewinnen." Er mahnt aber auch zu minutiöser Planung: "Der Sourcing-Partner rückt damit viel näher an Kernprozesse als bislang üblich. Deshalb ist eine besonders sorgfältige Planung in strategischer, operativer und rechtlicher Sicht absolute Pflicht." (microfin Unternehmensberatung: ra)

microfin unternehmensberatung: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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