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Basel III-Beschlüsse der EU-Finanzminister


Strengere Eigenkapitalregeln für Banken: Mittelstand sucht neue Finanzierungsquellen
Die höhere Eigenkapitalquote führt dazu, dass Kredite für den Mittelstand knapper und teuer werden sowie mit mehr Sicherheiten hinterlegt werden müssen


(31.05.12) - Durch die Beschlüsse der EU-Finanzminister, im Rahmen von Basel III strengere Banken-Eigenkapitalregeln einzuführen, sieht der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi) den Mittelstand überproportional belastet. Die höhere Eigenkapitalquote für die rund 8.300 Banken und Kreditinstitute in der EU führt dazu, dass Kredite für den Mittelstand knapper und teuer werden sowie mit mehr Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Nach Ansicht von BITMI-Präsident Dr. Oliver Grün ist es daher erforderlich, für den heimischen IT-Mittelstand weitere Finanzierungsquellen zu schaffen. Als Alternative regt der nach eigener Einschätzung einzige deutsche IT-Verband, der ausschließlich mittelständische Interessen vertritt, ein mittelständisch geprägtes Private-Equity-Gesetz sowie einen speziellen IT-Fonds Deutschland an.

'Im Gegensatz zu Ländern wie den USA oder Großbritannien haben die Kreditinstitute gerade in Deutschland eine herausragende Bedeutung für die Mittelstandsfinanzierung', erläutert Grün. Nach Einschätzung des Bitmi-Präsidenten könnten ein solches Private-Equity-Gesetz und der IT-Fonds Deutschland dazu beitragen, die Abhängigkeit von Bankkrediten zu verringern. 'Gleichzeitig könnte der Mittelstand dadurch an frisches Kapital gelangen, ohne dass die Betriebe Gefahr laufen, die Kontrolle über ihr Unternehmen zu verlieren.' Dies würde nach Angaben von Grün vor allem mittelständische Wachstumsfirmen und Neugründungen fördern und dazu beitragen, dass zukünftig Global Player wie eBay, Google, Facebook und Co. auch wieder aus Deutschland kommen.

Zwar betont Grün, dass auch durch das Inkrafttreten von Basel III weiterhin der Mittelstandskompromiss von Basel II Bestand haben wird. 'Jedoch werden nach Expertenmeinung angesichts der eingeschränkten Risikoübernahmemöglichkeiten die Kreditinstitute vor allem Betriebe im mittleren Rating mit höheren Finanzierungskosten oder mehr Sicherheiten belegen.' Aus diesem Grund fordert der Bitmi eine deutliche Absenkung der Risikogewichte für Kredite an den Mittelstand. Die Überlegungen der Bundesbank, für Mittelstandskredite Ausnahmen zuzulassen, werden vom IT-Verband daher ausdrücklich begrüßt.

Nach den Beschlüssen der EU-Finanzminister können einzelne Staaten die geforderte Kernkapitalquote von maximal sieben Prozent um bis zu fünf Prozentpunkte erhöhen. Bislang mussten die Kreditinstitute nur zwei Prozent ihrer riskanten Geschäfte mit hartem Kernkapital unterlegen. Die Beschlüsse der EU-Finanzminister müssen noch mit dem EU-Parlament abgestimmt werden, das bei der Gesetzgebung mitentscheidet. Das von den G-20-Staaten VEREinbarte Basel III-Regelwerk muss danach von den einzelnen Ländern noch jeweils in nationales Recht umgesetzt werden, damit es für die Banken verbindlich wird. Dies soll bis Ende 2012 geschehen, damit die Regeln wie geplant ab 2013 in Kraft treten können. Die bessere Kapitalausstattung der Banken soll weitere Finanzkrisen verhindern helfen.

Für Grün gehen die Beschlüsse jedoch am eigentlichen Problem vorbei. Dieses ist nach Ansicht des Bitmi-Präsidenten die Reform des Banken- und Finanzsystems. 'Es ist fraglich, ob mit den beschlossenen Maßnahmen zukünftig Finanzkrisen verhindert werden können.' Viele Banken waren in der Vergangenheit zu hohe Risiken eingegangen, die Steuerzahler mussten Banken mit zig Milliarden Euro retten. Ab 2013 sollen Banken schrittweise bis 2019 die Quote des harten Kernkapitals, also eigene Aktien oder Gewinne, von derzeit zwei auf sieben Prozent erhöhen. Grün sieht dies jedoch als falsches Signal für den IT-Mittelstand und hofft auf Nachbesserungen. 'Mit dem Private-Equity-Gesetz und einem IT-Fonds Deutschland zur Anregung eines erweiterten Risikokapital-Engagements in deutsche IT-Firmen erschließen wir uns unabhängig von Basel III neue Finanzierungsquellen, die für den IT-Standort Deutschland langfristig unerlässlich sind', da ist sich der Bitmi-Präsident sicher. (Bitmi: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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