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BYOD und Umsetzung von Compliance-Vorgaben


Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln: Auch Banken müssen sich den Herausforderungen durch Bring Your Own Device stellen
Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform sollte die Option beinhalten, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln


(29.11.12) - In Banken und Unternehmen aus der Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln. Das gilt auch für den Einsatz von privaten mobilen Geräten wie Smartphones, die Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke nutzen. Häufig dürfen Beschäftigte nur firmeneigene Systeme einsetzen. Doch eigentlich kann es sich kein Unternehmen, auch keine Bank, leisten, auf die Vorteile von "Bring Your Own Device" (BYOD) zu verzichten: Die Mitarbeiter sind flexibler, besser erreichbar und motivierter.

"Für Unternehmen, auch solche aus dem Finanzsektor, stellt sich nicht die Frage, ob sie den Einsatz privater Geräte dulden, sondern auf welche Weise sie solche Systeme auf sichere Weise in die Unternehmens-IT integrieren können", sagt Beate Wrobel, Marketing Manager DACH der IT-Systemmanagement-Spezialistin Kaseya.

Das bestätigt Ian Foddering, Chief Technology Officer des Netzwerkhersteller Cisco UK and Ireland in einem Beitrag für die Global Banking & Finance Review (1). Seiner Ansicht nach sollten Firmen einen "Unified Workspace" einrichten, also eine Arbeitsumgebung, in der mobile und Desktop-Systeme, private und firmeneigene Systeme integriert sind.

Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform berücksichtigt alle Aspekte, die mit dem Schutz von Unternehmensdaten verbunden sind, etwa auf welche Weise sich diese Informationen sichern lassen und wie sie im Unternehmensnetz übermittelt werden.

Eine solche Lösung sollte folgende Funktionen bereitstellen:
>> Eine automatisierte Verwaltung von Policies und die Umsetzung von Compliance-Vorgaben entsprechend der Funktion von Mitarbeitern,
>> die Absicherung und Verschlüsselung aller Daten auf mobilen Client-Systemen,
>> die Möglichkeit, alle Systeme und Komponenten im Firmennetz eines Finanzinstituts zu zentral zu verwalten, einschließlich Servern, Desktop-Rechnern, Notebooks, Tablets und Smartphones,
>> die Option, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln, und dies während des gesamten Lebenszyklus von IT-Komponenten,
>> die Fähigkeit, gestohlene oder verlorengegangene Systeme zu identifizieren, unter Quarantäne zu stellen und gegebenenfalls remote zu löschen.
(1) Beitrag "Enabling BYOD in the Workplace" von Ian Foddering, CTO von Cisco UK and Ireland, auf Global Banking & Finance Review:
(Kaseya: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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