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Deutscher Steuerdschungel müsse gelichtet werden


Umfrage: Sechs Stunden für die Erstellung der Steuererklärung – Über die Hälfte der Arbeitnehmer empfindet die Erstellung der Steuererklärung als aufwendig
Deutsche Arbeitnehmer verbringen etwa 142 Millionen Stunden pro Jahr mit ihrer Steuererklärung - Nur jeder Achte hat dagegen gar keine Probleme mit der Steuererklärung

(30.05.12) - Die Arbeitnehmer in Deutschland fordern eine Vereinfachung des Steuersystems. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der IW Consult unter Arbeitnehmern, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und der WirtschaftsWoche durchgeführt wurde. Um das Steuersystem zu vereinfachen, wäre die große Mehrheit der Arbeitnehmer (82,3 Prozent) bereit, auf persönliche Begünstigungen zu verzichten, wenn im Gegenzug die Steuersätze gesenkt würden. Durchschnittlich benötigt jeder Beschäftigte pro Jahr über 6 Stunden für das Sammeln von Belegen und die Erstellung der Steuererklärung.

"Bei etwa 23 Millionen Steuererklärungen, die jedes Jahr abgegeben werden, heißt das: Die deutschen Arbeitnehmer verbringen etwa 142 Millionen Stunden pro Jahr mit ihrer Steuererklärung. Wertvolle Freizeit. Würde diese Zeit produktiv eingesetzt, könnte das Wirtschaftswachstum um etwa 0,3 Prozentpunkte höher ausfallen", erklärt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. "Der deutsche Steuerdschungel muss gelichtet werden, indem Ausnahmen gestrichen und im Gegenzug die allgemeinen Steuersätze gesenkt werden", fordert Pellengahr als Konsequenz. So könne der Staat ohne Geld in die Hand zu nehmen, Impulse für Wachstum und Lebensqualität setzen.

Über die Hälfte der Arbeitnehmer empfindet die Erstellung der Steuererklärung als aufwendig. Nur jeder Achte hat dagegen gar keine Probleme. In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber immer wieder versucht, das Steuersystem zu vereinfachen. Mit bescheidenem Erfolg. Nur wenige Arbeitnehmer (elf Prozent) geben an, dass die Anfertigung der Steuerklärung in den letzten fünf Jahren einfacher geworden sei. Für mehr als drei Mal so viele (36,2 Prozent) ist der Aufwand hingegen größer geworden.

13 Prozent der Arbeitnehmer geben gar keine Steuererklärung ab. Davon meinen 28 Prozent, die Steuererklärung sei für sie zu kompliziert, bzw. der Aufwand lohne sich nicht. 43,3 Prozent dieser Gruppe haben ein zu geringes Einkommen und zahlen daher keine Steuern.

Im Rahmen des IW-Arbeitnehmervotums wurden 1.000 Arbeitnehmer zwischen dem 26. April und 6. Mai 2012 online befragt. Die Stichprobe der Arbeitnehmer zwischen 16 und 65 Jahren wurde entsprechend der Verteilung in Deutschland nach Schulbildung, Geschlecht und Altersgruppen unterteilt. Arbeitnehmer ohne Schulbildung sind nicht berücksichtigt. Die Umfrage ist Teil des Deutschland-Checks, einer Dauerstudie im Auftrag der INSM und der WirtschaftsWoche. (INSM: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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