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Staatsverschuldung belastet Realwirtschaft


Europäische Restrukturierungskonferenz der Kanzlei Noerr: Krise der Staatsfinanzen große Herausforderung für die Unternehmensfinanzierung
"In den nächsten vier Jahren kommen auf europäische Unternehmen auslaufende Kreditlinien in Höhe von zusammen 550 Milliarden Euro zu"


(15.05.12) - Die europäische Staatsschuldenkrise wird die Zahl der Unternehmensrestrukturierungen und Insolvenzen künftig deutlich ansteigen lassen. Dieses Fazit zogen heute viele Teilnehmer des "European Restructuring Day" in Frankfurt, zu dem die internationale Kanzlei Noerr Restrukturierungsexperten, Banker, Unternehmensvertreter und Investoren aus ganz Europa eingeladen hatte. Sie diskutierten über Auswirkungen und Lösungen der Staatsschuldenkrise sowie die verschärften Herausforderungen an die Unternehmensfinanzierung u.a. mit Steffen Kampeter, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, der die Bedeutung des Konsolidierungskurses in Europa unterstrich. Hochrangige Experten wie Dr. Panos Protopsaltis, Leiter der der 2011 im Zuge der Krise etablierten griechischen "Treuhandanstalt" Hellenic Republic Assets Development Fund (HRADF), berichteten von den Restrukturierungsbemühungen in den Krisenländern.

"Die massive Staatsverschuldung in Europa belastet bereits jetzt die Realwirtschaft erheblich, wie die aktuellen Absatzeinbrüche vieler Produzenten insbesondere in Südeuropa zeigen. Darüber hinaus wird die Unternehmensfinanzierung durch die erheblichen Belastungen für die Bankbilanzen in den kommenden Jahren erschwert", sagte Prof. Dr. Christian Pleister, Tagungsleiter und Noerr-Partner. Dies sei eine problematische Ausgangslage angesichts des enormen Refinanzierungsbedarfs: "In den nächsten vier Jahren kommen auf europäische Unternehmen auslaufende Kreditlinien in Höhe von zusammen 550 Milliarden Euro zu", zitiert er aktuelle Marktstudien. Pleister sagte: "Die durch die Staatsschuldenkrise verursachten Abschreibungen in Kombination mit den verschärften Eigenkapitalvorschriften durch Basel III machen es sehr fraglich, ob die Banken alleine diesen Finanzierungsberg stemmen können." Angesichts der Schwäche und Volatilität der Kapitalmärkte sei auch die Eigenkapitalfinanzierung schwierig. Hinzu komme, dass Anleger auch bei Unternehmensanleihen wohl vorsichtiger agieren.

Vor diesem Hintergrund warnte Steffen Kampeter davor, vom Pfad der Konsolidierung der Staatsfinanzen in Europa abzuweichen: "Die wieder verstärkt geforderten Konjunkturprogramme auf Pump würden die Situation weiter verschlechtern." Wachstumsimpulse seien wichtig, das gehe aber vor allem über den Weg von Strukturreformen. "Strukturreformen sind unerlässlich für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die letztlich Vorraussetzung für Wachstum ist", sagte Kampeter.

Restrukturierungsbedarf besteht nach Einschätzung von Sanierungsexperte Pleister vor allem bei Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die zunehmende Digitalisierung und das Internetwachstum in Frage gestellt wird. Dazu zählen etwa die Druckindustrie einschließlich der Druckmaschinenhersteller, der stationäre Handel und klassische Medienunternehmen. Zudem wird es nach dem stürmischen Wachstum der letzten Jahre noch signifikante Marktbereinigungen in der Erneuerbaren-Energien-Branche geben, wie ein Panel mit dem Solar-Millenium-Insolvenzverwalter Volker Böhm, dem Bioenergie-Unternehmer Felix Hess (NAWARO) und dem ehemaligen Q-Cells-CRO Dr. Walter Bickel feststellte.

Ob sich das vor zwei Monaten erheblich reformierte deutsche Insolvenzrecht im Wettbewerb insbesondere mit dem britischen "Scheme of Arrangement" behaupten kann, war ebenfalls Gegenstand einer Panel-Diskussion. Neben viel Lob wurde dabei allerdings die fehlende gesetzliche Regelungsmöglichkeit für Drittsicherheiten kritisiert. Dies führe dazu, dass Konzernfinanzierungen, bei denen üblicherweise die Tochtergesellschaften mithaften, nur bei Einstimmigkeit aller Finanzgläubiger durch einen Insolvenzplan der Konzernmutter restrukturiert werden könnten. Das schade dem Sanierungsstandort Deutschland und lasse stattdessen ein Scheme of Arrangement nach englischem Recht attraktiver erscheinen. Pleister sagte: "Um hier mit dem Scheme of Arrangement gleichzuziehen, sollte eine derartige Regelung noch in der anstehenden Reform des Verbraucherinsolvenzrechts berücksichtigt werden."

Der Erfolg des ESUG hängt vor allem aber davon ab, ob die neuen Chancen in der Praxis auch genutzt werden. Große Verantwortung tragen die Gerichte: "Es wäre überaus schädlich, wenn im Sinne vermeintlicher Einzelfallgerechtigkeit, Urteile hinter den gesetzgeberischen Willen zurückfallen, wie dies bei den jüngsten Urteilen zur Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes der Fall war", sagte Pleister. (Noerr: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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