Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Überregulierung und mangelnden Wettbewerb


Gutachten zur Liberalisierung des Apothekenmarkts: Wettbewerb entlastete Beitragszahler um bis zu 450 Millionen Euro pro Jahr
Patient könnte jene Apotheke auszuwählen, die ihm das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet


(01.03.11) - Die Liberalisierung des Apothekenmarktes würde Patienten und Beitragszahler um bis zu 448 Millionen Euro jährlich entlasten. Das ergibt eine Studie, die das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) in Zusammenarbeit mit der TU Ilmenau für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat. Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere mangelnden Wettbewerb und Überregulierung.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM sagte: "Medikamente sind besondere Güter. Deshalb muss der Apothekenmarkt immer besonders reguliert werden. Es spricht aber nichts dagegen, durch einen klugen Ordnungsrahmen Preiswettbewerb zwischen Apotheken zu entfachen." Pellengahr fordert deswegen auch, Wettbewerbsbeschränkungen wie das Mehr- und Fremdbesitzverbot abzuschaffen.

Nach dem Reformvorschlag sollen sowohl die Zuzahlungen der Patienten für verschreibungspflichtige Medikamente komplett gestrichen werden wie auch Fixbetrag, Logistikpauschale und Zwangsrabatt zwischen Krankenkassen und Apothekern. Die Autoren fordern stattdessen eine Apothekentaxe von maximal zehn Euro, welche jeder Apotheker selbst festlegen kann.

"Somit könnte der Patient jene Apotheke auszuwählen, die ihm das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet", so der Studienleiter und Wettbewerbsexperte Prof. Dr. Justus Haucap. "Der Wettbewerb wird besonders dort intensiv, wo eine Überversorgung an Apotheken besteht, zum Beispiel in Innenstädten und Fußgängerzonen. Dort werden vermutlich einige Apotheken wegfallen. Apotheken im ländlichen Raum können hingegen mit einer höheren Taxe ihr Überleben sichern", so Haucap weiter.

Für zuzahlungsbefreite Medikamente sieht das Modell eine Erstattung der Apothekentaxe vor. Die Patienten müssten die Apothekentaxe zunächst vorstrecken, bekämen danach aber einen von ihrer Krankenkasse festgelegten Fixbetrag erstattet. Liegt der krankenkassenspezifische Erstattungsbetrag über der von der Apotheke geforderten Taxe, kann der Patient die Differenz zu seinem Vorteil behalten. Liegt die Apothekentaxe dagegen über dem Erstattungsbetrag, muss der Patient die Differenz selbst tragen.

"So bleibt die Steuerungswirkung der Taxe bei zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln erhalten", so Haucap. Die Autoren haben drei Szenarien mit einer geringen, moderaten und intensiven Belebung des Wettbewerbs durchgerechnet, woraus sich ein Einsparpotential zwischen 105 und 448 Millionen Euro pro Jahr zu Gunsten von Patienten und Beitragszahler ergibt. (INSM: ra)

INSM: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen