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Volksentscheide und ihre Finanzierung


Transparenz der Finanzierung von Volksbegehren: Erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag
Nachbesserungsbedarf: Spenden sollen ab 2.000 Euro auf Seiten der Antragstellenden und Gegeninitiatoren veröffentlicht werden


(02.03.11) - Transparency International Deutschland begrüßt die Gesetzesinitiative der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag zur Normierung von mehr Transparenz der Finanzierung von Volksbegehren und Volksentscheiden während des Verfahrens. Gleichzeitig wird in zwei Punkten Nachbesserungsbedarf gesehen.

Erstens sollten die entsprechenden Veröffentlichungspflichten bereits bei Spenden von über 2.000 Euro festgelegt werden. Die Gesetzesinitiative sieht eine Grenze von 5.000 Euro vor. Allerdings dürfte die Mehrheit der Spenden nicht über 5.000 Euro liegen und bei der Organisation von Volksbegehren und Volksentscheiden können auch geringere Beträge bedeutend sein. Zweitens sollten die erhöhten Transparenzregelungen nicht nur für Antragsstellende, sondern auch für diejenigen gelten, die gezielte Gegeninitiativen durchführen. Die Gesetzesinitiative sieht bisher nur eine Regelung auf Seiten der Antragstellenden von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden vor.

Michael Koß, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland: "Indem sich Bürgerinnen und Bürger über die Herkunft von Spenden informieren können, wird eine politische Debatte über möglicherweise bestehenden Einfluss von Spendern ermöglicht. Die neuen Spielregeln sollten für alle beteiligten Seiten gelten – für Antragstellende sowie für Initiatoren von Gegeninitiativen. Nur so ist ein ausgeglichener politischer Wettbewerb von Befürwortern und Gegnern von Volksinitiativen, -begehren oder -entscheiden möglich."

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Antragstellenden oder Vertrauenspersonen einer Volksinitiative, eines Volksbegehren oder eines Volksentscheid Geldspenden auf einem gesonderten Konto verwalten. Sachspenden sollen entsprechend dem marktüblichen Wert schriftlich in einem Protokoll aufgeführt werden. Ferner soll die Verpflichtung seitens des Antragstellenden oder der Vertrauensperson einer entsprechenden Initiative normiert werden, Geld- oder Sachspenden, die in diesem Zusammenhang ihren Gesamtwert in Höhe von 5.000 Euro übersteigen, mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Gesamthöhe der Spende umgehend gegenüber dem zuständigen Ministerium anzuzeigen und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen.

Zum Gesetzentwurf (Drs. 15/1312) von Bündnis90/Die Grünen "Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren" (externer Link)

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