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Sichere Basis zur Vorstandsvergütung


Ausufernde Compliance-Regeln: Financial Experts kritisieren Verrechtlichung des Unternehmertums
Dr. Michael Fuchs: "Effektive Aufsichtsratsarbeit braucht mehr Kompetenz statt noch mehr Gesetze" - Professionelle Aufsichtsräte sollen "Old Boys Club" ersetzen

(03.07.12) - Gegen ausufernde Regulierung und Verrechtlichung des Unternehmertums setzte sich Dr. Michael Fuchs, Mitglied im CDU-Bundesvorstand und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bei der 1. Financial Experts Conference in Hamburg ein. Fuchs ist Schirmherr der Financial Experts Association e.V. (FEA), des ersten deutschen Berufsverbandes für Finanzexperten in Aufsichtsräten.

"Wir brauchen ein unternehmerfreundliches Klima und sollten weniger darüber nachdenken, wie wir Unternehmern weitere regulatorische Fesseln anlegen. Unternehmer müssen die Chance haben, sich für Risiken und damit Chancen zu entscheiden – ohne fürchten zu müssen, bei einem Fehlschlag auch noch strafrechtlich am Pranger zu stehen. Dafür brauchen wir wenige, einfache und unzweideutige Regeln. Ansonsten entsteht eine Verwaltungsrepublik: Jeder rationale Manager wird sich vor allem darum bemühen, rechtliche Risiken zu kontrollieren und zu minimieren, anstatt die notwendigen unternehmerischen Risiken zu tragen. Und weniger Risiken führen zu weniger unternehmerischen Chancen und Erträgen."

Zu mehr Sicherheit bei Entscheidungsprozessen im Vorstand und Aufsichtsrat soll ein Praxisleitfaden beitragen, den die Financial Experts Association derzeit gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet. "Uns geht es darum, unbürokratisch und praxisorientiert Leitlinien für eine gute Aufsichtsrats- und Beiratsarbeit zu definieren", sagte Prof. Dr. Bernd Schichold, Präsident der Financial Experts Association.

Vergütung von Vorständen in der Diskussion
Die Financial Experts werden deshalb in einem Praxisleitfaden einen Fokus auf die derzeit heftig diskutierte Vergütung von Vorständen legen.

"Die Vergütung von Vorständen steht im Zentrum des Interesses von Mitarbeitern, Aufsichtsräten, Öffentlichkeit und weiterer Gruppen. Deshalb bedarf es im Rahmen der rechtlichen und regulatorischen (Compliance-)Vorgaben klare Leitlinien für die Festlegung und Anpassung von Vergütungspaketen für Vorstände", so Olaf Lang, Managing Director der Unternehmensberatung Towers Watson, Frankfurt. Diese Leitlinien erarbeitet die FEA mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) sowie weiteren aktiven Aufsichtsräten, Unternehmern und Investoren, Wissenschaftlern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Vergütungsexperten. Diese Leitlinien bilden die Grundlage für einen "European Corporate Governance Code of Best Practice".

Qualifizierungsinitiative für Aufsichtsräte
Dr. Michael Fuchs sprach sich engagiert für eine höhere Qualifikation von Aufsichtsräten in Deutschland aus: "Wir brauchen nicht mehr Regulierung, sondern vor allem mehr Kompetenz: Gerade im für Deutschland so wichtigen Mittelstandssektor stellen wir fest, dass die Kontroll- und Überwachungsorgane von Unternehmen häufig nicht ausreichend qualifiziert sind", so Fuchs. Als Partner der Financial Experts Association bietet die SAFE GmbH, eine Serviceagentur zur Qualifizierung von Aufsichtsräten, individuelle Module an. "Wir wollen Aufsichtsräten Wissen vermitteln und zu mehr Professionalität beitragen", betonte Schichold. "Das Ende des "Old Boys Club" steht bevor. Wir sind auf dem Weg zu einer deutlich stärkeren Professionalisierung bei der Besetzung des Aufsichtsrates", sagte Christine Wolff, ehemalige Geschäftsführerin und Senior Vice President bei der URS Corporation.

Informationen FEA - Financial Experts Association e.V. Der Berufsverband "FEA - Financial Experts Association e.V." ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen Finanzexperten. Der Verband wurde im Ende 2008 mit der Zielsetzung gegründet, unabhängige Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der Prüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für unabhängige Finanzexperten (Financial Experts) in Aufsichtsgremien. (FEA - Financial Experts Association: ra)

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  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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