Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Soziale Netzwerke in Steuerkanzleien


Steuerberater entdecken das Potenzial sozialer Medien
Potenzial der sozialen Netzwerke wird in den steuerberatenden Berufen noch wenig ausgeschöpft

(05.07.12) - Die Nutzung von Facebook, Twitter und Xing in der Steuerkanzlei war das Thema einer Veranstaltung, die der Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Addison durchführte. In der Diskussion im Anschluss an den Vortrag des Social-Media-Experten Tjalf Nienaber wurde deutlich: Das Potenzial der sozialen Netzwerke wird in den steuerberatenden Berufen noch wenig ausgeschöpft. Viele Teilnehmer wurden durch den engagierten Vortrag angeregt, sich intensiver mit sozialen Netzwerken zu befassen.

Die Schnelligkeit, mit der sich die Nutzung sozialer Medien verbreitet, ist atemberaubend. Tjalf Nienaber, der sich als Experte bei der Konzeption und Entwicklung sozialer Netzwerke einen Namen gemacht hat, stellte zu Beginn seines Vortrags vor 40 Steuerberatern aus den Bezirksgruppen Vorder-, Süd-, Westpfalz und Worms im Hotel Annaberg in Bad Dürkheim, die Beschleunigung dar, mit der sich moderne Medien verbreiten. Während die Durchsetzung von Radio und Fernsehen viele Jahre benötigten, gewinnen neue Medien wie Facebook in weniger als einem Jahr 100 Millionen neue Nutzer hinzu. Auch das professionelle Netzwerk Xing, das sich auf Deutschland fokussiert, hat heute bereits über 10 Millionen User.

Die Einstellung zu sozialen Netzwerken in Steuerkanzleien schwankt derzeit zwischen Skepsis - mit dem Hinweis auf die Seriosität und das Werbeverbot der freien Berufe - und der Erwartung, dass mit den neuen Kommunikationsmedien die Bindung und Neugewinnung von Mandanten kreativ gefördert werden kann. Der Vortrag von Tjalf Nienaber bot eine unterhaltsame und informative Reise durch die vielfältige Landschaft der sozialen Medien mit klarer Zielrichtung auf den praktischen Nutzen: Was bringt’s? Wie nutze ich es richtig? Er zeigte den anwesenden Steuerberatern, wie sie Ihre Bekanntheit erhöhen, Ihr Image steuern, wertvolle Kontakte knüpfen oder neue Mitarbeiter und neue Mandanten finden können.

Der "Network-Papst" wurde seinem Ruf gerecht und motivierte zahlreiche Teilnehmer, ihr Engagement in den sozialen Netzwerken zu verstärken. "Blick eines Profis unter die Motorhaube von Facebook" - "Jetzt werde ich mich doch mal mit dem Thema stärker auseinandersetzen und mich morgen gleich mal anmelden", lauteten spontane Reaktionen. "Ich habe gleich die Premium-Mitgliedschaft gewählt", berichtete ein Steuerberater, der nach der Veranstaltung begann, sich intensiver mit einem sozialen Netzwerk auseinanderzusetzen.

Der Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz plant auch bereits eine Fortsetzung der Veranstaltung: "Step 2 ist ein Workshop zum Thema: Wie nutze ich soziale Netzwerke – Risiken und Chancen – Einrichtung eines Netzwerk-Auftritts und Praxisbeispiele", erklärt Steuerberater Dipl.-Kfm. Georg Detzel, Mitinitiator des Treffens in Bad Dürkheim.

Kommentar von Addison-Geschäftsführer Andreas Hermanutz: "Zukunftsorientierte Steuerberater beschäftigen sich mit sozialen Netzwerken, da sie sich bewusst sind, dass auf diesen Plattformen die nächste Mandantengeneration anzutreffen ist. Wir werden daher zukünftig verstärkt Veranstaltungen unterstützen und auch selbst anbieten, die zur erfolgreichen Nutzung von sozialen Medien in der Steuerberatung beitragen." (Addison Software und Service: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen