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Arbeit von Verbraucherorganisationen unterstützen


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kartellbußen sollen Verbraucherarbeit finanzieren und künftig Kartellbußen nicht mehr vollständig dem Bundeshaushalt zugeschlagen werden
Kartellrecht: Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen

(28.06.12) - Kartellbußen sollen künftig zur Finanzierung der Verbraucherarbeit beitragen. Dafür sprachen sich der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, bei einem Gespräch zusammen mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe, aus. Beck und Billen fordern den Bundestag auf, sich in den anstehenden Beratungen zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Votum des Bundesrates anzuschließen. Die Länderkammer hatte sich am 11. Mai für eine entsprechende Verwendung von Kartellbußen ausgesprochen.

Kartellbußen sollen künftig nicht mehr vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Stattdessen soll der Bund aus einem Teil der Gelder ein Sondervermögen anlegen, mit der die Arbeit von Verbraucherorganisationen zweckgebunden unterstützt wird. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen. Die Legitimität dieser Finanzierungsreform unterstreicht auch ein aktuelles, vom nordrhein-westfälischen Verbraucherministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Konstanzer Professors Karl-Heinz Fezer.

Ministerpräsident Kurt Beck: "Starke Verbraucherorganisationen sind ein Grundpfeiler guter Verbraucherpolitik. Die Finanzierung der Verbraucherarbeit muss deswegen auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Es ist deswegen nur recht und billig, Kartellbußen und "Unrechtserlöse", die wegen wettbewerbswidriger und unredlicher Verhaltensweisen von Unternehmen ausgesprochen werden, zukünftig gezielt für Verbraucherschutz und -beratung verwenden zu können. Zumindest ein Teil des Schadens für Verbraucherinnen und Verbraucher kann so wieder gut gemacht werden. Ich fordere deswegen den Bundestag auf, dem Votum des Bundesrates für eine entsprechende Änderung des GWB zu folgen".

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer-Keramik, immer wieder zahlen Verbraucher mehr als sie müssten. Doch selbst wenn Kartellsünder überführt werden, bleiben die Kunden auf ihrem Schaden sitzen. Die Bußgelder landen im Bundeshaushalt und haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist, als ob ein Dieb ein gestohlenes und mit 500 Euro gefülltes Portemonnaie behalten dürfte, wenn er dafür 50 Euro der Polizei überlässt. Die Verbraucher sollten zumindest indirekt von den Kartellbußen profitieren, indem ein Teil dafür genutzt wird, die Verbraucherarbeit zu stärken."

Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Die Aufgaben der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wo früher Monopolisten einen Markt beherrschten, tummelt sich heute eine Fülle von Anbietern. Um Verbrauchern in einem immer komplexer werdenden Umfeld die erforderliche Orientierung und kompetente Hilfe geben zu können, brauchen wir zusätzliche finanzielle Mittel. Die Kartellbußen sind dafür eine legitime Quelle." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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