Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Arbeit von Verbraucherorganisationen unterstützen


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kartellbußen sollen Verbraucherarbeit finanzieren und künftig Kartellbußen nicht mehr vollständig dem Bundeshaushalt zugeschlagen werden
Kartellrecht: Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen

(28.06.12) - Kartellbußen sollen künftig zur Finanzierung der Verbraucherarbeit beitragen. Dafür sprachen sich der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, bei einem Gespräch zusammen mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe, aus. Beck und Billen fordern den Bundestag auf, sich in den anstehenden Beratungen zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Votum des Bundesrates anzuschließen. Die Länderkammer hatte sich am 11. Mai für eine entsprechende Verwendung von Kartellbußen ausgesprochen.

Kartellbußen sollen künftig nicht mehr vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Stattdessen soll der Bund aus einem Teil der Gelder ein Sondervermögen anlegen, mit der die Arbeit von Verbraucherorganisationen zweckgebunden unterstützt wird. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen. Die Legitimität dieser Finanzierungsreform unterstreicht auch ein aktuelles, vom nordrhein-westfälischen Verbraucherministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Konstanzer Professors Karl-Heinz Fezer.

Ministerpräsident Kurt Beck: "Starke Verbraucherorganisationen sind ein Grundpfeiler guter Verbraucherpolitik. Die Finanzierung der Verbraucherarbeit muss deswegen auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Es ist deswegen nur recht und billig, Kartellbußen und "Unrechtserlöse", die wegen wettbewerbswidriger und unredlicher Verhaltensweisen von Unternehmen ausgesprochen werden, zukünftig gezielt für Verbraucherschutz und -beratung verwenden zu können. Zumindest ein Teil des Schadens für Verbraucherinnen und Verbraucher kann so wieder gut gemacht werden. Ich fordere deswegen den Bundestag auf, dem Votum des Bundesrates für eine entsprechende Änderung des GWB zu folgen".

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer-Keramik, immer wieder zahlen Verbraucher mehr als sie müssten. Doch selbst wenn Kartellsünder überführt werden, bleiben die Kunden auf ihrem Schaden sitzen. Die Bußgelder landen im Bundeshaushalt und haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist, als ob ein Dieb ein gestohlenes und mit 500 Euro gefülltes Portemonnaie behalten dürfte, wenn er dafür 50 Euro der Polizei überlässt. Die Verbraucher sollten zumindest indirekt von den Kartellbußen profitieren, indem ein Teil dafür genutzt wird, die Verbraucherarbeit zu stärken."

Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Die Aufgaben der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wo früher Monopolisten einen Markt beherrschten, tummelt sich heute eine Fülle von Anbietern. Um Verbrauchern in einem immer komplexer werdenden Umfeld die erforderliche Orientierung und kompetente Hilfe geben zu können, brauchen wir zusätzliche finanzielle Mittel. Die Kartellbußen sind dafür eine legitime Quelle." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen