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Compliance in der Landwirtschaft


Berichtspflichten für Landwirte: Bundesrat verabschiedete Verordnung zur Agrarstatistik-Emissionsberichterstattung
Deutscher Bauernverband kritisiert: Die Daten-Anforderungen der EU hätten sich auch mit einigen wenigen Fragen und damit verbunden treffsicheren Antworten hinreichend bedienen lassen


(15.11.10) - Mit der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung zur Agrarstatistik-Emissionsberichterstattung sollen die europarechtlichen Berichtspflichten im Rahmen des Klimaschutzes und der Luftreinheit (insbesondere NEC-Richtlinie [1]) erfüllt werden. Etwa 36.000 Landwirte sollen im nächsten Jahr im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung und der Viehzählung Daten zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Fütterung der Schweine erfassen und der Statistik zur Verfügung stellen.

Der Deutscher Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der Entscheidung einfache und weniger umfangreiche Formen der Datengewinnung gefordert. Kritisch sei laut DBV vor allem, dass die Fragen insbesondere hinsichtlich der flächenmäßigen Verteilung von Gülleausbringungsverfahren nur mit unverhältnismäßig hohem zeitlichem Aufwand von Seiten der Landwirte korrekt angegeben werden können. Die Daten-Anforderungen der EU hätten sich auch mit einigen wenigen Fragen und damit verbunden treffsicheren Antworten hinreichend bedienen lassen.

Der DBV erwartet, dass mit den 2011 erfassten genauen Daten der Landwirte aufgrund moderner Ausbringungstechniken, zeitnaher Einarbeitung der Wirtschaftsdünger und angepasster Fütterungsstrategien die nach der NEC-Richtlinie für Deutschland zugelassenen Gesamtemissionen an Ammoniak (NH3) nicht mehr überschritten werden.

Zusätzliche Auflagen für die landwirtschaftlichen Betriebe beziehungsweise Einschränkungen im Düngemitteleinsatz seien dadurch überflüssig.
(Deutscher Bauernverband: ra)

Hintergrund:
Rund 85 Prozent der Ammoniak-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft, davon cirka 25 Prozent aus der Schweinemast. Deutschland möchte 2010 einen Gesamt Ausstoß von cirka 550 Kilotonnen erzielen (Ausgangsjahr 2001: 650 bis 700 Kilotonnen). Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen soll die Verringerung der NH3-Emissionen zeitnah erfasst werden und zudem gegenüber der EU und ihren Mitgliedsstaaten transparent dargestellt werden können.

[1] Die Richtlinie 2001/81/EG vom 23.10.2001 (NEC-Richtlinie - National Emissions Ceilings - Nationale Emissionshöchstmengen) legt nationale Emissionshöchstmengen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen (ohne Methan, NMVOC) fest, die nach dem Jahr 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen.

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