Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Löschung von Festplatten


Datenschutz: Beim Verkauf oder Spende gebrauchter Rechner und Festplatten herrscht große Sorglosigkeit
Kostenloses Programm zur vollständigen Löschung von Festplatten


(23.04.07) - CBL Datenrettung weist darauf hin, dass trotz des allgemein gewachsenen Bewusstseins für Datenschutz bei dem Verkauf und der Spende gebrauchter Rechner und Festplatten nach wie vor große Sorglosigkeit herrscht. Immer wieder geraten vertrauliche Daten in falsche Hände. Zahlreiche Studien belegen, dass Anwender der irrigen Meinung sind, dass Löschen oder Formatieren einer Festplatte den Zugriff auf private Daten verhindern.

Dies deckt sich auch mit der täglichen Erfahrung der Datenretter und CBL bietet mit dem "CBL Datenschredder" ein kostenloses Programm zur vollständigen Löschung von Festplatten an.

Das Unternehmen war in der Vergangenheit als Gutachter für Computer Fachzeitschriften tätig, die mit der Ersteigerung von gebrauchten Festplatten die Probe aufs Exempel machten: Daten wie Kreditkartennummern, Zugangscodes und private Fotos konnten meist mit geringem Aufwand wiederhergestellt werden. Auf der anderen Seite kann CBL immer wieder Kunden, die meinen, durch die Neupartitionierung oder Formatierung einer Festplatte ihre Daten verloren zu haben, mit dem schlichten Hinweis auf frei verfügbare Recovery-Software helfen. Es liegt auf der Hand, dass solche Software auch verwendet werden kann, um fremde Daten von gebrauchten Festplatten zu rekonstruieren.

Um sicher zu gehen, dass geheime Daten nicht in falsche Hände geraten, gibt es nur drei Methoden: die physikalische Zerstörung der Festplatte, die Komplettlöschung durch ein starkes Magnetfeld in einem Degausser und die wiederholte Überschreibung aller Daten. Da auch die magnetische Behandlung den Datenträger häufig komplett unbrauchbar macht, ist das Überschreiben der Daten der geeignete Weg, wenn Festplatten oder komplette Rechner weiterverwendet werden sollen.

Dazu gibt es verschiedene behördlich genehmigte Verfahren:
>>
Richtlinien des BSI zum Geheimschutz von VS beim Einsatz von IT (VSITR),
>> Hinweisblatt Nr. 11
>> Standard 5220.22-M des US-Verteidigungsministeriums
>> Bruce-Schneier-Algorithmus
>> Peter-Gutmann-Algorithmus
>> DSX-Methode der kanadischen Bundespolizei (Royal Canadian Mounted Police)

Der CBL Datenschredder bietet all diese Methoden zu Auswahl und erlaubt auch die Einstellung individueller Löschprozeduren. "Daten sind erstaunlich beständig. Selbst von Festplatten die durch Naturkatastrophen oder Geräteversagen beschädigt wurden, können Datenrettungsspezialisten Daten wiederherstellen", sagt Bill Margeson, Präsident und CEO von CBL Data Recovery Technologies. "Wenn man die Masse an Computern bedenkt, die von Behörden geleast wird und an die Rechner die gespendet, weiterverkauft oder verschrottet werden, ist es unerlässlich, dass alle Informationen auf den Datenträgern unwiederbringlich vernichtet werden, bevor sie die Organisation verlassen."

Die IT-Spezialisten in Unternehmen und Behörden sind sich der Problematik bewusst, aber es muss auch sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter in der gesamten Organisation für den Datenschutz bei digitalen Datenträgern sensibilisiert sind. (CBL Datenrettung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen