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Unlizenzierte Software in deutschen Unternehmen


Non-Compliance in Unternehmen: Vor allem Ingenieure und Agenturen nutzen Aushilfen und Werkstudenten aus, um illegale Software zu erstehen
Lizenzbetrug:
BSA sieht Missbrauch des Schüler- oder Studentenausweises durch den Arbeitgeber

(17.08.12) - Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerferien, um mit Aushilfsjobs das Portemonnaie aufzubessern und einen ersten Blick ins Berufsleben zu werfen. Doch mache Arbeitgeber sehen diese Ferienjobber tatsächlich als Quelle illegaler Softwarekäufe: Sie nutzen die Schüler- oder Studentenausweise der jungen Mitarbeiter, um verbilligte Edu-Lizenzen (Lizenzen für Schüler und Lehreinrichtungen) einzukaufen. Vor allem leistungsstarke Graphik- und CAD-Software steht jedes Jahr wieder auf der Einkaufsliste. Der Arbeitgeber macht sich eines Lizenzbetrugs schuldig, den jungen Angestellten bleibt in solchen Fällen nur der Weg zu den Behörden. Darauf weist jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA: "Es passiert gerade in der Agenturbranche, in Ingenieurbüros oder aber auch bei Architekten erschreckend häufig, dass Arbeitgeber Edu-Lizenzen einsetzen, die sie sich über ihre Volontäre, Werksstudenten oder Aushilfen besorgt haben. Dabei missbrauchen sie das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade wenn es sich dabei um junge Menschen am Anfang ihres Berufswegs handelt. Vor allem in kleinen Betrieben, die den Großteil der Agenturszene ausmachen, gibt es auch keinen Betriebsrat, an den sich die Betroffenen wenden könnten. Wir raten ihnen deshalb, kritisch nachzufragen, wenn ihre Schüler- oder Studentenausweise verlangt werden, und sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden, ihre Ausbildungsleiter oder gleich die Staatsanwaltschaft und die BSA zu wenden."

Die BSA untersucht seit mehreren Jahren die Verteilung der Fälle von unlizenzierter Software in deutschen Unternehmen. Dabei liegen Agenturen seit jeher auf den vorderen Rängen: 2011 waren sie mit 14 Prozent aller Fälle auf Rang 2 hinter der Dienstleistungsbranche. Gründe dafür sind die hohen Anforderungen an die Software, die gerade in der Video- und Bildbearbeitung gestellt werden und die deswegen zu hohen IT-Ausgaben in diesem Sektor führen, sowie die hohe Dynamik der Unternehmensentwicklung. Oft werden Arbeitsplätze kurzfristig auf- oder abgebaut, ohne die Lizenzsituation zu bedenken. (BSA: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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