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Kommt Versicherungspflicht für Selbständige?


Regierungskoalition muss Riester-Reform umsetzen: vzbv begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente, fordert jedoch Nachbesserungen für Selbständige
vzbv schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können


(21.08.12) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein siebenpunktiges Rentenpaket vorgelegt. Es enthält neben Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch Vorschläge für ein verbraucherfreundliches Riestern und zur Versicherungspflicht von Selbständigen. Der vzbv unterstützt den Vorstoß von Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Wir halten es für sinnvoll, dass die Vorschläge aus dem Rentenpaket des BMAS für ein verbraucherfreundliches Riestern von der Regierungskoalition aufgegriffen werden", sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Versicherungspflicht für Selbständige: Während der Verband die Einführung prinzipiell befürwortet, kritisiert er die Wahlmöglichkeit zwischen einer GRV und privaten Altersvorsorge-Produkten. "Wir befürchten, dass es in der Altersvorsorge zu einem Rosinenpicken wie in der Krankenversicherung kommt: Die Gesunden sichern sich privat ab, die Kranken bleiben in der gesetzlichen Rente. Das würde die Solidargemeinschaft überfordern. Eine sinnvolle und gerechte Basissicherung ist gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen am besten über ein Umlagesystem wie die GRV zu organisieren", so Westphal. Er schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können.

Paradigmenwechsel bei der Finanzaufsicht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Altersvorsorge angekündigt. Dabei ging es um eine verbesserte Absicherung der Berufsunfähigkeit, um Vereinfachungen beim Wohnriester und um eine Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente. Die jetzt vorgelegten Vorschläge des BMAS gehen darüber hinaus – und decken sich mit den zentralen Forderungen des vzbv.

So sollen bei einem Wechsel des Anbieters nur noch höchstens 150 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen. Die Riester-Kunden sollen mehr als bisher an den Risikoüberschüssen bei Versicherern beteiligt werden, wobei die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll darüber hinaus die Riester-Produkte künftig besser kontrollieren. "Das setzt bei der Aufsichtsbehörde einen Paradigmenwechsel voraus: Der Schutz der Verbraucherinteressen muss in den Blickwinkel ihrer Aufsichtspraxis rücken", sagt Westphal. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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