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Kommt Versicherungspflicht für Selbständige?


Regierungskoalition muss Riester-Reform umsetzen: vzbv begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente, fordert jedoch Nachbesserungen für Selbständige
vzbv schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können


(21.08.12) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein siebenpunktiges Rentenpaket vorgelegt. Es enthält neben Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch Vorschläge für ein verbraucherfreundliches Riestern und zur Versicherungspflicht von Selbständigen. Der vzbv unterstützt den Vorstoß von Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Wir halten es für sinnvoll, dass die Vorschläge aus dem Rentenpaket des BMAS für ein verbraucherfreundliches Riestern von der Regierungskoalition aufgegriffen werden", sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Versicherungspflicht für Selbständige: Während der Verband die Einführung prinzipiell befürwortet, kritisiert er die Wahlmöglichkeit zwischen einer GRV und privaten Altersvorsorge-Produkten. "Wir befürchten, dass es in der Altersvorsorge zu einem Rosinenpicken wie in der Krankenversicherung kommt: Die Gesunden sichern sich privat ab, die Kranken bleiben in der gesetzlichen Rente. Das würde die Solidargemeinschaft überfordern. Eine sinnvolle und gerechte Basissicherung ist gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen am besten über ein Umlagesystem wie die GRV zu organisieren", so Westphal. Er schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können.

Paradigmenwechsel bei der Finanzaufsicht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Altersvorsorge angekündigt. Dabei ging es um eine verbesserte Absicherung der Berufsunfähigkeit, um Vereinfachungen beim Wohnriester und um eine Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente. Die jetzt vorgelegten Vorschläge des BMAS gehen darüber hinaus – und decken sich mit den zentralen Forderungen des vzbv.

So sollen bei einem Wechsel des Anbieters nur noch höchstens 150 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen. Die Riester-Kunden sollen mehr als bisher an den Risikoüberschüssen bei Versicherern beteiligt werden, wobei die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll darüber hinaus die Riester-Produkte künftig besser kontrollieren. "Das setzt bei der Aufsichtsbehörde einen Paradigmenwechsel voraus: Der Schutz der Verbraucherinteressen muss in den Blickwinkel ihrer Aufsichtspraxis rücken", sagt Westphal. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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