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Kommt Versicherungspflicht für Selbständige?


Regierungskoalition muss Riester-Reform umsetzen: vzbv begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente, fordert jedoch Nachbesserungen für Selbständige
vzbv schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können


(21.08.12) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein siebenpunktiges Rentenpaket vorgelegt. Es enthält neben Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch Vorschläge für ein verbraucherfreundliches Riestern und zur Versicherungspflicht von Selbständigen. Der vzbv unterstützt den Vorstoß von Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Wir halten es für sinnvoll, dass die Vorschläge aus dem Rentenpaket des BMAS für ein verbraucherfreundliches Riestern von der Regierungskoalition aufgegriffen werden", sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Versicherungspflicht für Selbständige: Während der Verband die Einführung prinzipiell befürwortet, kritisiert er die Wahlmöglichkeit zwischen einer GRV und privaten Altersvorsorge-Produkten. "Wir befürchten, dass es in der Altersvorsorge zu einem Rosinenpicken wie in der Krankenversicherung kommt: Die Gesunden sichern sich privat ab, die Kranken bleiben in der gesetzlichen Rente. Das würde die Solidargemeinschaft überfordern. Eine sinnvolle und gerechte Basissicherung ist gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen am besten über ein Umlagesystem wie die GRV zu organisieren", so Westphal. Er schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können.

Paradigmenwechsel bei der Finanzaufsicht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Altersvorsorge angekündigt. Dabei ging es um eine verbesserte Absicherung der Berufsunfähigkeit, um Vereinfachungen beim Wohnriester und um eine Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente. Die jetzt vorgelegten Vorschläge des BMAS gehen darüber hinaus – und decken sich mit den zentralen Forderungen des vzbv.

So sollen bei einem Wechsel des Anbieters nur noch höchstens 150 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen. Die Riester-Kunden sollen mehr als bisher an den Risikoüberschüssen bei Versicherern beteiligt werden, wobei die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll darüber hinaus die Riester-Produkte künftig besser kontrollieren. "Das setzt bei der Aufsichtsbehörde einen Paradigmenwechsel voraus: Der Schutz der Verbraucherinteressen muss in den Blickwinkel ihrer Aufsichtspraxis rücken", sagt Westphal. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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