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Zahlungspflicht durch gesonderten Tastendruck


Neuer Button schützt Internetnutzer vor Kostenfallen - Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk fordert entschlossenes Vorgehen auch gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen


(08.08.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich über die sogenannte Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur noch wirksam sind, wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck ausdrücklich bestätigt: "Endlich sind die Ergebnisse unserer langjährigen Bemühungen im Kampf gegen Abzocker im Internet geltendes Recht", so Merk. "Auch wenn es weiterhin schwarze Schafe geben wird: Es ist ein großer Fortschritt, wenn jeder Verbraucher künftig weiß, dass er nichts bezahlen muss, wenn er nicht zuvor die Kostenpflichtigkeit des Angebots unmissverständlich bestätigt hat."

Im Bereich der Werbeanrufe und des Inkassos sieht die Ministerin aber noch dringenden Handlungsbedarf: "Die Button-Lösung kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen endlich auch den immer dreister werdenden Telefonabzockern und den unseriösen Inkassounternehmen das Handwerk legen. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, das schon lange angekündigte Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken endlich vorzulegen. Den Worten müssen jetzt auch hier Taten folgen!"

Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen. Merk fordert vor allem die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung: "Eine Zahlungspflicht kommt dann auf einen Werbeanruf hin nur noch zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir die Verbraucher vor der Abzocke am Telefon effektiv schützen."

Im Bereich des Inkassos spricht sich Merk u. a. für eine Gebührenregelegung und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten aus. Die Ministerin: "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern treiben als Handlanger der Internet- und Telefonabzocker massenweise zweifelhafte Forderungen ein. Und stellen den Verbrauchern dabei oft völlig überhöhte Gebühren in Rechnung. Dem müssen wir ein Ende bereiten, u. a. mit einer transparenten Gebührenregelung und effektiven Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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